Richtungsweisendes Urteil für Hundehalter
Hundehalterin wurde zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt, ein Monat davon unbedingt.
NÖ / KREMS. Die 46-jährige Halterin eines American Staffordshire Terriers wurde jüngst vom Landesgericht Krems zu einer teilweise unbedingten Haftstrafe verurteilt.
Ausbildung ist Muss
Diese Hunderasse zählt nach dem niederösterreichischen Hundehaltegesetz zu den Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (umgangssprachlich: Kampfhunde), für deren Haltung verschärfte Vorschriften gelten.
So hat der Halter eine Ausbildung über die Haltung solcher Hunde und den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Die wegen fahrlässiger Körperverletzung eines eineinhalbjährigen Mädchens angeklagte Kremserin hatte weder eine derartige Ausbildung absolviert noch eine Versicherung abgeschlossen.
Hund hat zugebissen
Der Hund hatte dem Mädchen, das mit seiner Mutter zu Besuch bei der Hundehalterin war, Bisswunden an der Stirn, am Nasenrücken und im Scheitelbereich zugefügt, die rechtlich als schwere Körperverletzung gelten. Die Kremser Richterin Susanne Daniel verhängte eine siebenmonatige Haftstrafe, davon ein Monat unbedingt. Die Angeklagte hat Berufung angemeldet.
Meinung
von Michael Rath, Richter i.R.
Ein, sein Tier nicht ordnungsgemäß verwahrender, Hundehalter muss im Falle einer schweren Körperverletzung, die der Hund einem Menschen zufügt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten rechnen. Wenn er hingegen ein gefährliches Tier – wozu Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential wohl zählen – entgegen einer Rechtsvorschrift verwahrt oder führt, dem droht bei einer schweren Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Das mögen sich vor allem jene Hundehalter vor Augen führen, die sich keinen Deut darum scheren, dass Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern immer mit Maulkorb und Leine zu führen sind.
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