Vorbestrafter machte Ärger
Urteil gegen Schreckgespenst rechtskräftig

- Richterin Doris Wais-Pfeffer
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Mit seiner „vollen Berufung“ gegen den Schuldspruch und die Strafe der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer blitzte ein 60-Jähriger in höchster Instanz ab. Lediglich die bedingte Freiheitsstrafe reduzierte sich von fünf auf vier Monate, die Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) muss das Schreckgespenst einer Wirtin aus dem Bezirk Tulln aufgrund der Rechtskräftigkeit des Urteils bezahlen.
Vorbestrafter vor Gericht
Im Sommer des vergangenen Jahres stand der, in Deutschland vorbestrafte Mann wegen sexueller Belästigung, gefährlicher Drohung und Nötigung in St. Pölten vor Gericht. Seinem „absolut nicht schuldig“ widersprach eine 63-jährige Lokalbesitzerin, die nervlich fix und fertig erklärte:
„Ich habe Angst vor dem Menschen, das kann ich keinem sagen!“
Sie listete eine Reihe von Begebenheiten auf, mit denen er ihr den Alltag zur Hölle machte.
Im Sommer 2020 trat er als Immobilienvermittler in ihr Leben. Mitte Juli kündigt sie die Geschäftsbeziehung auf, dennoch sei er beinahe täglich in ihrem Lokal aufgetaucht und habe sich auf Kosten des Hauses bewirten lassen. „Er ist mir überall hin nachgestiegen“, und wann immer sich Gelegenheit bot, sei er körperlich bei ihr „angestreift“. „Vorne, hinten, am Arsch“, bestätigte auch eine Kellnerin des Lokals.
"Er hat sich wichtig gemacht und als Chef aufgespielt",
meinte die verheiratete Wirtin, von der er sich im August 500 Euro ausleihen wollte. Für das Nein der Frau revanchierte er sich mit Anzeigen bei allen möglichen Stellen. Zuvor teilte er ihr noch per WhatsApp mit, dass er ihr drei Tage Zeit für eine Selbstanzeige wegen jahrelangem Steuer- und Sozialbetrug gebe. Die Finanzpolizei überprüfte und befand alles in Ordnung. Schließlich soll der Beschuldigte sein Fahrzeug zwei- bis dreimal auf die Gegenfahrbahn gelenkt und kurz vor einem Zusammenstoß wieder nach Rechts verrissen haben, wenn ihm der Wagen der Wirtin jeweils auf einer Landstraße zufällig entgegenkam.
Persönlichkeitsstörung und Zurechnungsfähig
Gutachter Werner Brosch attestierte dem arbeits- und einkommenslosen eine Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitiger Zurechnungsfähigkeit, was die Ängste der Wirtin wohl kaum mindert. Sie erbat ein allumfassendes Kontaktverbot, das seitens der Opfervertreterin nun nochmals beantragt wurde, zumal es im vergangenen Mai abermals zu unliebsamen Vorfällen gekommen sein soll.


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