Vater missbrauchte Babys beim Wickeln

Richterin Andrea Humer: "Es war ihm bewusst, dass er mit diesen Handlungen die Grenzen übeschritt!" | Foto: Probst
  • Richterin Andrea Humer: "Es war ihm bewusst, dass er mit diesen Handlungen die Grenzen übeschritt!"
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BEZIRK TULLN. Mit gesenktem Kopf vernahm ein 42-Jähriger aus dem Bezirk Tulln das Urteil eines St. Pöltner Schöffensenats, der ihn wegen teils schwerem sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sowie der Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses für schuldig erklärte.
Das Geständnis des Vaters von zwei Mädchen im Alter von fünf und acht Jahren war selbst für die beiden Kinder erschreckend, wurden sie doch von ihm bereits am Wickeltisch sexuell missbraucht, woran sie sich natürlich nicht mehr erinnern können. Die Übergriffe in den folgenden Jahren, zu denen es auch nach der Trennung der Eltern in der Obhut des Mannes kam, gipfelten im schweren sexuellen Missbrauch der älteren Tochter.

Glimpflich davongekommen: Ein Jahr Knast
„Er wollte sich heute das wahre Ausmaß gar nicht eingestehen, vielleicht hat er sich auch geschämt“, resümierte die vorsitzende Richterin Andrea Humer seine Aussagen beim Prozess. „Ihm war jedoch bewusste, dass er mit seinen Handlungen Grenzen überschritt“, ergänzte Humer die Schuldfrage.
Bei einem möglichen Strafmaß bis zu zehn Jahren Haft, kam der Angeklagte noch relativ glimpflich davon. Er fasste drei Jahre Haft aus, wovon er nur eines hinter Gittern zu verbringen hat, was er der Aussage seiner Tochter zu verdanken hat. Während der anschließenden Probezeit muss er sich nachweislich an eine Männerberatungsstelle wenden, da laut Richterin ein dringender Therapiebedarf bestehe.

2.000 Euro für Missbrauchsopfer
„Dabei müssen Sie klar erkennen, dass es sich hier um kein Kavaliersdelikt handelt“, mahnte Humer eindringlich. Den beiden Mädchen wurden vorerst je 2.000 Euro Schmerzensgeld zugestanden. Sollten sich im Laufe der Zeit Probleme, die auf den Missbrauch zurückzuführen sind, ergeben, haftet der Vater für eventuelle Kosten. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erbat der 42-Jährige um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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