Verbotenes Gift ausgelegt
Die Polizei ermittelt momentan gegen unbekannte Täter, die verbotenes Insektizid ausgelegt haben.
ST. ANDRÄ-WÖRDERN (mt). Es ist wohl eine der schlimmsten Erfahrungen, die Besitzer eines Haustieres machen können. Das Tier wird einem gesundheitsschädlichen Gift ausgesetzt. Genauso ist es Katzenbesitzern im Ort kürzlich ergangen. Ein Stubentiger war nach seinem Freigang wieder nach Hause zurückgekehrt und hatte ein bläuliches Pulver auf dem Fell. Die Besitzer hatten dieses Pulver zunächst entfernt. Kurze Zeit später bekam die Katze aber gesundheitliche Probleme. Katzen waren aber nicht das Angriffsziel. "Das Tier hat keine Luft mehr bekommen", erzählt Michael Klug, Kommandant der örtlichen Polizeidienststelle. In der Tierklinik stellte sich heraus, dass es sich bei dem bläulichen Pulver um ein Gift mit der Bezeichnung E605 handelte. Eigentlich ist es ein Insektizid, das zum Pflanzenschutz eingesetzt wird. Das Spannende daran: "Dieses Gift ist seit fünf Jahren im österreichischen Handel verboten und gibt es auch nicht mehr zu kaufen", so der Kommandant. Nur mit einem Giftschein ist ein Einkauf möglich (siehe "Zur Sache-Kasten).
Laufende Ermittlungen
Vermutet wird, dass die Katze zufällig bei ihren Erkundungen mit der verbotenen Substanz in Berührung gekommen ist.
"Wir ermitteln nun gegen unbekannte Täter",
berichtet Klug über den derzeitigen Stand der Dinge. Erste Erhebungen bei Betrieben, in der Umgebung, die eventuell über einen Giftschein verfügen führten seitens der Ermittler zunächst zu nichts. "Es ist nicht ohne Grund verboten", so der Polizist. Wenn man damit in Berührung kommt, kann es heftige Reaktionen auslösen. Das Gift wirkt sich auf das zentrale Nervensystem aus und kann die Atmung lähmen. Der Gesundheitszustand des Tieres ist jedenfalls kritisch und der Ausgang ist ungewiss. "Ob die Katze überleben wird, kann man noch nicht sagen", erzählt der Ermittler über den Zustand des Tieres.
Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise unter 059/1333 288100 oder an die Gemeinde unter 02242 31300 melden.
Zur Sache: Giftbezugsbescheinigung
Eine Giftbezugsbescheinigung bekommen Betriebe oder selbstständige berufsmäßige Verwender zum mengenmäßig unbeschränkten Bezug von Giften.
Es kann im Rahmen der Gewerbeausübung oder einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer anderen selbständigen berufsmäßigen Tätigkeit eingesetzt werden.
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