10.000 Euro Strafe drohen
Weihnachtsbäume richtig transportieren

- Damit beim Weihnachtsbaumtransport keine bösen Überraschungen warten, sollte die Ladung ausreichend gesichert werden.
- Foto: ÖAMTC
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Bis zu 10.000 Euro Strafen können fällig werden, wenn die Ladung für den Transport schlecht gesichert ist
BEZIRK. Die Weihnachtszeit rückt näher, was auch gleichzeitig bedeutet, dass nun viele Christbäume transportiert werden.
"Wir bringen den Christbaum immer mit dem VW Bus von meinem Papa nach Hause, das ist sehr praktisch, weil er einfach in den Kofferraum passt",
so Kathi Geiger aus Ollern.
"Verlorenes Ladegut führt immer wieder zu schweren Unfällen auf der Straße. Ein kleiner Christbaum mag nicht als große Gefahr erscheinen, eine Notbremsung kann aber fatale Folgen haben",
klärt Manfred Ploiner, Pressesprecher FF Grafenwörth, auf.
Die AUVU empfiehlt bei der Sicherung auf seitliches Ausbrechen des Ladeguts und auf mögliches Verrutschen beim Bremsen zu achten. Nutzen Sie beim Verzurren des Christbaums dessen natürliche Form! Mit dem Stamm voraus laden und einen Gurt am Ansatz der ersten Äste anbringen. Damit kann der Baum nur mehr sehr schwer beim Bremsen nach vorne rutschen. Ein zweiter Gurt weiter hinten wird in den meisten Fällen dann für eine sehr gute Sicherung ausreichen.

- Derzeit werden viele Weihnachtsbäume transportiert.
- Foto: ÖAMTC
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Egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto: Im Sinne der Verkehrssicherheit und um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren, sollte man beim Transport einige Regeln beachten.
"Wie jedes Ladegut im bzw. am Fahrzeug muss auch ein Christbaum vorschriftsmäßig gesichert werden. Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden",
warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Es kann teuer werden
Dass eine Übertretung teuer werden kann, bestätigt auch Wolfgang Siedler, Stellvertretender Bezirkspolizeikommandant Tulln bezugnehmend auf die aktuelle Gesetzeslage:
"Wer dem Bundesgesetz zur Ladungssicherung oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen […] zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen".
Werden andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, weil etwa ein schlecht gesicherter Baum auf die Straße fällt, ist sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister möglich.
An unsere Feuerwehren denken
Damit auch die Feuerwehr ruhige Feiertage mit der Familie genießen können, bitten die Wehren, ein paar grundlegende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten: Bei der Christbaumbeleuchtung auf elektrische Kerzen zu setzen, reduziert die Brandgefahr nahezu auf Null. Stellen Sie die Bäume und Kränze mit ausreichend Abstand zu anderen brennbaren Materialien auf (Vorhänge, Decken...). Halten Sie ein Löschmittel in der Nähe einsatzbereit. Denken Sie auch an unberechenbare Faktoren, Stichworte: Haustiere, Kinder.
"Sollte doch ein Unglück passieren, ist die Feuerwehr selbstverständlich auch während der Feiertage 24/7 unter 122 erreichbar und kommt sofort",
so Ploiner.
Das gilt es zu beachten
Am Autodach: Beim Transport am Dach sollte der Baum im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschluss vorne und hinten am Gepäckträger montiert werden. Die Baumspitze zeigt nach hinten. Um den Lack vor dem Zerkratzen durch Äste und Nadeln zu schützen, kann man eine Plane unterlegen.
"Der Christbaum darf keinesfalls die Breite des Fahrzeugs überragen. Ragt er mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er als Langgutfuhre gekennzeichnet werden",
weiß Pronebner.
Im Auto: Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt werden. Das Unterlegen einer Plane, von Decken oder Kartons schützt das Fahrzeug vor Verschmutzungen durch Harz und Nadeln. Wichtig ist: Der Lenker muss freie Sicht nach vorne und auf beide Seiten inklusive Spiegel haben. Handbremse, Schalthebel etc. müssen problemlos bedienbar sein. Bleibt beim Transport die Heckklappe offen, dürfen Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Die Heckklappe sollte nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten.
Mit dem Fahrrad: Für kürzere Strecken ist auch der Heimtransport des Christbaumes zu Fuß, mit einem Handwagen oder mit dem Fahrrad – mit Anhänger oder Lastenrad – möglich. Auch am Rad muss das Ladegut gesichert sein.
"Der Baum darf weder die Sicht des Radelnden stören noch sich selbständig machen. Daher muss der Christbaum gut verzurrt werden“,
sagt die ÖAMTC-Expertin. Verursacht man beim Transport einen Schaden, z. B. an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des:der Fahrradfahrenden gedeckt.




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