AK warnt vor All-In-Verträgen
Überstunden & Co werden oftmals von Dienstgebern nicht abgegolten
¶TULLN. Immer häufiger werden im Handel All-In-Arbeitsverträge abgeschlossen. Dabei handelt es sich um Verträge, die alle Überstunden und Mehrleistungen in einer Pauschale abdecken.
„Leider sind aber oft die Umgehung von Arbeitszeitgesetzen und Kollektivverträgen ebenfalls all inclusive“, warnt AK-Bezirksstellenleiterin Brigitte Radl. Ein besonderer Fall wurde jetzt bekannt: Weil der Dienstgeber das Entgelt aus der Endabrechnung nicht bezahlt hatte, wandte sich ein 35-jähriger Mann an die AK. Nach genauer Prüfung des Sachverhaltes stellte sich heraus, dass die Bruttoentlohnung weit unter den kollektivvertraglichen Bestimmungen lag. „Statt 2.206 Euro bekam der Handelsvertreter im Außendienst nur 1.800 brutto monatlich. Die geleisteten Überstunden wurden ebenfalls nicht abgegolten“, fasst Radl zusammen. Die Gesamtforderung an den Dienstgeber belief sich auf eine Zahlung in der Höhe von 9.460 Euro, alleine die Forderung aus nicht bezahlten Überstunden betrug 3.340 Euro. „Wir raten dringend davon ab, All-In-Verträge abzuschließen. Wenn es keine andere Lösung gibt, sollen Arbeitnehmer auf jeden Fall persönliche Arbeitszeitaufzeichnungen führen, damit im Ernstfall Ansprüche geltend gemacht werden können“, so Tullns AK-Chefin.
Zur Sache
1.932 Beratungen fanden in der Bezirksstelle Tulln von Jänner bis Dezember 2011 statt.
Interventionen beim Arbeitgeber: 128 Fälle
Kostenlose Vertretung vor Gericht: 61 Fälle
Außergerichtlich wurden 38.324 Euro, gerichtlich 130.149 Euro für die ArbeitnehmerInnen eingebracht.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.