Arbeitnehmer holen sich Sauerverdientes
Bei der AKNÖ Steuersparwoche wurden in der Tullner Bezirksstelle 607 Termine vergeben.
TULLN. "Ich nutze das Service schon etliche Jahre und komme immer wieder nach Tulln, wenn es darum geht, den Steuerausgleich zu machen", erzählt Renate Neiber-Scheuer aus Langenrohr.
626 Termine hat die Bezirksstelle der Arbeiterkammer NÖ (AKNÖ) heuer bei der Steuerrückholaktion vergeben und damit 395.038,43 Euro an Gutschrift erzielt. "Das sind um über 50.000 Euro mehr als im Vorjahr", jubelt Petra Parzer von der Tullner AK-Bezirksstelle.
Seit zehn Jahren wird dieses Service für Arbeitnehmer angeboten, das mittlerweile zu "einem Selbstläufer" geworden ist, betont AKNÖ-Präsident Hermann Haneder, der weiß, dass "man mehr von der Steuer abschreiben kann, als die meisten glauben".
AK-Steuerexpertin Elisabeth Holub fügt hinzu: "Allerdings gibt es nur dann Geld, wenn die Arbeitnehmerveranlagung auch abgewickelt wird."
Der Vorteil dieser Aktion liegt klar auf der Hand: "Die Arbeitnehmer kommen mit ihren Unterlagen in die Bezirksstelle, wo der Steuerausgleich online durchgeführt wird." Dabei sehen die Klienten sofort, wie viel Geld sie auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben bekommen. Und darüber freut sich auch Neiber-Scheuer: "Ich werde mir heuer einen Wellness-Urlaub gönnen", strahlt sie.
Geld für viele Steuerzahler
„Wir informieren unsere Mitglieder, was sie von der Steuer abschreiben können und was es zu berücksichtigen gilt“, erklärt Elisabeth Holub, die Leiterin der Aktion:
• AlleinverdienerInnen mit Kind bekommen beim Steuerausgleich 494 Euro gutgeschrieben, bei zwei Kindern erhöht sich der Betrag auf 669 Euro.
• Beschäftigte, auch Lehrlinge, die unter 12.000 Euro im Jahr verdienen, bekommen einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurück. Das können 110 bis 251 Euro sein
• Alle, die ein Haus bauen, gehen nicht leer aus. Sie können Ausgaben für Baumaterial oder Kreditraten für die Wohnraumschaffung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Zahlungen, die an Siedlungsgenossenschaften für Reihenhäuser oder Wohnungen getätigt wurden.
• Weiterbildung: Seminarkosten, -unterlagen und Fahrtkosten darf man abschreiben.
Freibeträge für Familien: Von 165 nur 36 Millionen abgeholt
Seit 2009 gibt es Freibeträge für Familien, aber kaum jemand weiß davon: Von den bereitgestellten 165 Millionen Euro wurden bis dato nur 36 Millionen abgeholt. Dabei gibt es pro Kind einen Freibetrag von 220 Euro bzw. 132 Euro, wenn ihn beide Elternteile beantragen. Kosten für Kinderbetreuung können bis zu einem Betrag von 2.300 Euro von der Steuer abgesetzt werden. „Dazu zählen auch Kosten für Verpflegung, Unterkunft oder Ferienlager“, erklärt Holub.
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