Nebenjob in der Pension
AKNÖ: „Auch kleiner Nebenverdienst ist lohnsteuerpflichtig“
Steuernachzahlung beachten: Weil eine Pensionistin ihre monatliche Pension aufbessern wollte, ging sie geringfügig arbeiten. Was sie jedoch nicht wusste: Auch ein kleiner Nebenverdienst ist lohnsteuerpflichtig..
BEZIRK TULLN. Ein kleiner Zuverdienst kann nicht schaden. Das dachte sich eine Pensionistin, als sie neben ihrer Pension ein paar Stunden pro Woche als Reinigungskraft zu arbeiten begann. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 366,33 Euro pro Monat könne sie im Jahr 2010 problemlos dazuverdienen, ohne ihre Pension gekürzt zu bekommen, das habe sie immer wieder gehört. Die Höhe ihrer monatlichen Pension, 1.198 Euro brutto, besserte sie sich daher mit ihrem Nebenverdienst um 300 Euro pro Monat auf. Rechtzeitig machte die Pensionistin die wegen des Nebenverdienstes verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung. Prompt kam die unangenehme Überraschung: Die Frau wurde zu einer Steuernachzahlung von 1.356,79 Euro aufgefordert.
„Besser vorher kalkulieren“
„Zwar ist es richtig, dass man bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen kann, ohne dass etwas von der Pension gekürzt wird. Doch was viele PensionistInnen nicht bedenken, ist, dass der zusätzlich verdiente Betrag versteuert werden muss“, informiert AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub. Die Pensionistin musste somit fast 100 Euro pro Monat Lohnsteuer an den Fiskus zahlen.
Die AKNÖ empfiehlt, vorher genau zu kalkulieren, ob sich der versteuerte Nebenverdienst im Verhältnis zur Arbeitszeit überhaupt lohnt.
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