Beschlüsse gefasst: Neuer Euro-Spar und Schutz für intaktes Handelszentrum
In der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember wurden bedeutende Beschlüsse gefasst: Der bestehende Euro-Spar in der Frauentorgasse übersiedelt mit einem neuen, modernen Gebäude auf die andere Straßenseite und ersetzt die dortigen veralteten Geschäftslokale. Weiters wurden vertraglich Schutzmaßnahmen für das pulsierende Stadtzentrum, ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Tulln, getroffen.
TULLN (red). Im Bereich der Frauentorgasse besteht derzeit eine in die Jahre gekommene Handelszone: Der Euro- Spar an der Ecke zum Zeiselweg existiert seit vielen Jahrzehnten unverändert und auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Ansammlung veralteter, teilweise leerstehender Geschäftsgebäude. In den nächsten Jahren wird dieses Grätzl modernisiert und hochwertigere Infrastruktur für die Anrainer geschaffen werden. Die notwendigen Beschlüsse dafür wurden in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember getroffen.
Euro-Spar übersiedelt
Der Euro-Spar-Supermarkt wird auf die andere Straßenseite der Frauentorgasse übersiedeln. Die alten Geschäftsgebäude, bisher u.a. vom SOMA-Markt genutzt, weichen also einem modernen Gebäude und Parkplätzen. Gleichzeitig wird die Infrastruktur-Anbindung optimiert: Es entsteht ein Geh- und Radweg entlang der Frauentorgasse bzw. des zukünftigen Spar-Areals, der eine Verbindung vom Stadtzentrum sowie von der Scheunengasse schafft.
Bürgermeister Peter Eisenschenk und Vizebürgermeister Harald Schinnerl unisono: „Wir haben hier mit allen Beteiligten lange Verhandlungen geführt und nun eine äußerst positive Lösung gefunden, die sowohl dem Handelsstandort Tulln als auch der Optimierung der Radweg-Infrastruktur zugutekommt.“
Nutzung des alten Supermarkt-Areals abgesichert
Für das leer werdende Spar-Areal wurden außerdem Widmungen und Verträge beschlossen, mittels derer die Nachnutzung besser gesteuert werden kann – zum Schutz sowohl des Siedlungsgebietes als auch des Stadtzentrums. Konkret wurde mittels Vertragsraumordnung festgelegt, dass im Falle der Neuansiedlung von Handelsbetrieben auf diesem Areal dies nur solche sein dürfen, die nicht bereits im Stadtzentrum vorhanden sind. Außerdem gibt es eine Einschränkung für Textilwaren – diese dürfen max. 20 Prozent von einer etwaigen Verkaufsfläche ausmachen.
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