Diebin nutzte Leichtsinnigkeit ihrer Opfer
BEZIRK TULLN. Vereinsamte Einkaufstaschen vorwiegend in Großmärkten waren für eine 38-jährige Bulgarin Ziel ihrer kriminellen Geldbeschaffung. Sie holte Geldbörsen heraus, bediente sich am Baren und fand häufig auch die Codes für Bankomatkarten, die vor allem ältere Personen schriftlich notiert hatten.
Sie habe eine Tochter, einen Sohn, ein Enkelkind und eine Großmutter finanziell zu versorgen, begründete die Beschuldigte die schweren gewerbsmäßigen Diebstähle, die sie unter anderem in Tulln und Ybbs insgesamt 21 Mal zuschlagen ließen.
Ein Mann habe sie nach Österreich gebracht und sie dann gezwungen, der Prostitution nachzugehen. Als sie ihm entkam, habe sie als Putzfrau gearbeitet – und dabei nichts verdient. In der Schweiz dreimal wegen Diebstahls vorbestraft, sei sie abermals zwischen 2010 und 2014 dem kriminellen Handwerk nachgegangen, wobei ihr ein Albaner in Wien gelernt habe, wie man aus Einkaufstaschen Geldbörsen stiehlt.
Über 2.000 Euro Schaden
Anhand von Überwachungskameras, die sie beim Beheben von Geld mit den gestohlenen Bankomatkarten zeigten, konnte die Angeklagte festgenommen werden.
Die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer wies auf die Leichtsinnigkeit von Personen hin, die Codes gemeinsam mit Bankomatkarten in ihren Geldbörsen haben. Die Beschuldigte habe das ausgenutzt und dabei einen Schaden in Höhe von mehr als 2.000 Euro verursacht. Sie verurteilte die Bulgarin rechtskräftig zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten und einer Schadensgutmachung. Mit einem Kniefall vor der Richterin bedankte sich die Frau für das milde Urteil, dem auch Staatsanwältin Kathrin Bauer zustimmte.
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