Corona-Krise
ÖGJ-Jugendzentren sind im Lockdown für Einzelgespräche geöffnet

Die ÖGJ-Jugendzentren sind auch während des Lockdowns für Einzelgespräche geöffnet.  | Foto: JCUV
  • Die ÖGJ-Jugendzentren sind auch während des Lockdowns für Einzelgespräche geöffnet.
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URFAHR-UMGEBUNG. Wie auch schon in den Lockdowns zuvor, lassen die ÖGJ-Jugendzentren die Jugendlichen nicht im Regen stehen. Dazu setzt man auf drei Wege, um für die Jugend erreichbar zu sein. Über Social Media, per Telefon und in Einzelgesprächen. „Die Jugendzentren müssen leider gerade geschlossen bleiben. Wir geben auch in dieser Situation das Beste und sind für die Jugendlichen da, so gut wie es die Lage zulässt. Darum sind die Jugendzentren zwar geschlossen, aber unsere MitarbeiterInnen zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Denn eines hat die Krise gezeigt: Die Jugendlichen brauchen ihren Freiraum und ihre Jugendzentren“, bekräftigt Stefan Reichl, Vereinsleiter des OÖ Jugendcenter-Unterstützungsvereins (OÖ JCUV), einem Verein der 17 ÖGJ-Jugendzentren betreibt und damit größter Betreiber von Jugendzentren in Oberösterreich ist. In Urfahr-Umgebung gibt es ÖGJ-Jugendzentren in Gallneukirchen und Feldkirchen.

Die Alltagssorgen wegtelefonieren

Manchmal braucht man einfach jemanden zum Reden. „Wenn die kleinen oder großen Probleme des Alltags zu groß werden, dann sind unsere JUZ-LeiterInnen zu den normalen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Am Telefon lassen sich manch große Sorgen wieder klein reden. Wenn das nicht reicht können unsere JUZ-LeiterInnen und JUZ-Leiter auch kompetente Hilfe vermitteln und die Jugendlichen an die richtigen Stellen weiterleiten“, erklärt Stefan Reichl.

Persönlicher Kontakt in den Einzelgesprächen

Nicht immer reicht ein Telefongespräch aus. Zwar ist der reguläre JUZ Betrieb untersagt, doch für Einzelgespräche dürfen die Jugendzentren öffnen. Darum können die Jugendlichen nach telefonischer Vereinbarung für Einzelgespräche ins ÖGJ-Jugendzentrum kommen. Dabei muss eine FFP2 Maske getragen und die 2G-Regel eingehalten werden, wobei auch ein aktuell gültiger Ninja-Pass aus der Schule als Nachweis im Sinne der 2G-Regel gilt. „Im Einzelgespräch haben die Jugendlichen die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt. Das ist für viele junge Menschen eine willkommene Abwechslung. So gibt es einen Tapetenwechsel und man kann endlich wieder persönlich mit einer Person des Vertrauens ins Gespräch kommen. Unsere JUZ-LeiterInnen sind es schon gewöhnt, Anlaufstelle für allerhand Anliegen zu sein“, erläutert OÖ JCUV Geschäftsführer Kurt Winter.

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der ÖGJ-Jugendzentren sind unter www.jcuv.at/jugendzentren zu finden.

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