Schulbeginn
Kinder durch undisziplinierte Fahrzeuglenker massiv gefährdet

Foto: Rainer Weiß
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In der Kulmstraße in Gallneukirchen wird zum Teil sehr schnell gefahren, obwohl in den letzten 15 Jahren die Bevölkerung im Bereich dieses Straßenzugs richtiggehend explodiert ist. Derzeit leben hier Familien mit etwa 70 Kindergartenkindern und schulpflichtigen Kindern (Tendenz steigend). Aufgrund des starken Zuzugs auch in den angrenzenden Wohnsiedlungen haben sehr viele Kinder ihren Schulweg über diesen Straßenzug. Dementsprechend stark frequentiert ist vor bzw nach dem Unterricht der Gehsteig.

Undisziplinierte Fahrzeuglenker*innen – Mängel bei der Verkehrsinfrastruktur

Probleme bereiten nicht nur (zu) schnell fahrende Pkw-Lenker*innen, sondern insbesondere auch Kastenwägen, größere Lkws (zB schwere Sattelzüge mit Erdaushub) sowie vor allem riesige Traktorgespanne (mit einem schon aufgrund des hohen Gesamtgewichts sehr langen Bremsweg), deren (meist sehr junge) Lenker offensichtlich auf Akkordbasis zB Häckselgut in die Biogasanlage in Engerwitzdorf bringen. Verschärft wird das Problem noch dadurch, dass im oberen Bereich nur Richtung Zentrum ein Gehsteig vorhanden ist, nicht jedoch Richtung Kulm. Die Kinder, die an der anderen Straßenseite leben, müssen zuerst ungeschützt die Fahrbahn überqueren, um auf einen Gehsteig zu kommen!

Anliegen der Betroffenen

Besorgte Bürger*innen haben sich daher vor längerer Zeit mit der Bitte um Veranlassung einer entsprechenden Verkehrsberuhigung (dh insbesondere Erweiterung der 30 km/h-Beschränkung – in beiden Fahrtrichtungen) an die damalige Bürgermeisterin Gisela Gabauer gewandt.
Nach geraumer Zeit und einigen Verhandlungen wurde schließlich im unteren Bereich der Kulmstraße für kurze Zeit eine LED-Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit installiert. Das Ergebnis war jedoch – vorsichtig ausgedrückt – stark erörterungsbedürftig. Nach dem Bericht hätten die Messungen nämlich ergeben, dass „im unteren Bereich der Kulmstraße […] die Durchschnittsgeschwindigkeit 42,2 km/h in Richtung Kulm und 41,0 km/h in Richtung Zentrum [beträgt] und 85 % der Verkehrsteilnehmer […] maximal 51 km/h in Richtung Kulm und 50 km/h in Richtung Zentrum fahren.“ Freilich wurden nach den Beobachtungen der Anrainer auch Fußgänger*innen (mit 4-7 km/h), Scooter-, Rad- und E-Bike-Fahrer*innen von der Messanlage erfasst! Auch aus anderen Gründen erweist sich die Messung als nicht repräsentativ und eignet sich daher nicht als Entscheidungsgrundlage.
Da das Ergebnis für die Betroffenen völlig unbefriedigend war, setzte sich Interims-Bürgermeister DI Helmut Hattmannsdorfer engagiert für das Anliegen ein, konnte aber auch nur eine ablehnende Stellungnahme des Verkehrssachverständigen erreichen. Seit nunmehr knapp einem Jahr ist der neue Bürgermeister von Gallneukirchen, Mag. Sepp Wall-Strasser mit den zuständigen Behörden in Kontakt. Im Rahmen einer sogenannten „Stadtentwicklungsklausur“ im Mai 2022 konnte ebenfalls keine Lösung erzielt werden.

Immer wieder prekäre Situationen

In den letzten Jahren kam es vielfach zu gefährlichen Situationen, wenn zB größere Schülergruppen – in Gespräche vertieft – am Gehsteig gingen und sich mehrere Pkws auf Höhe der Gruppe mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit begegneten und fast keinen Seitenabstand zum Gehsteig mehr hatten.

Verkehrssachverständige sehen kein Problem

Mehrere Verkehrsunfälle mit Sachschaden im betroffenen Straßenzug werden vom Verkehrssachverständigen des Landes in Abrede gestellt. Überhaupt vertritt der Verkehrssachverständige offen die Auffassung, dass die bestehende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h den Sichtverhältnissen angemessen sei und eine Erfordernis für die von den Betroffenen gewünschte Beschränkung auf 30 km/h „nach den vorhandenen Daten und den Anlagenverhältnissen nicht gegeben“ sei. Zuletzt argumentierte er damit, dass die Kulmstraße eine „Verbindungsstraße“ sei und daher eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht verhängt werden dürfe. Für die Betroffenen ist die Bedeutung der Kulmstraße als „Verbindungsstraße“ dagegen völlig unklar, der Schutz von Leben und Gesundheit der Personen, die den Gehsteig benutzen, dagegen zwingend! Nach der StVO problemlos mögliche Maßnahmen (Tempobremse durch Bodenmarkierungen, Warn- bzw Hinweisschilder) lehnte der Verkehrssachverständige ebenso ab, weil sie angeblich zu einer Gewöhnung bei den Fahrzeuglenker*innen führen würden!

Die Forderungen der Betroffenen

Dies wollen die Betroffenen aber so nicht hinnehmen. Die Gefährdung von Leben und Gesundheit der Kinder ist derart offensichtlich, dass sie nicht länger schweigen wollen. Aus Anlass des Schulbeginnes fordern sie daher zum wiederholten Mal von den zuständigen Politikern und Behörden, dass endlich wirkungsvolle Maßnahmen (dh etwa 30 km/h-Beschränkung von der Kreuzung mit der Lederergasse bis zur Einmündung Gallusweg und Hofweg in beiden Fahrtrichtungen sowie Geschwindigkeitskontrollen) ergriffen werden, um die Gefährdung der Kinder zu verringern, bevor die ersten Personenopfer zu beklagen sind!
Dabei darf eines nicht vergessen werden (auch wenn es kaum einem/einer Führerscheinbesitzer*in noch bewusst ist): Kinder sind nach der Straßenverkehrsordnung vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen, dh die Fahrzeuglenker*innen müssten eigentlich, sobald sich Kinder in Fahrbahnnähe befinden, ihre Fahrgeschwindigkeit verringern und bremsbereit fahren …

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