Plakolm und Hammer
Unterstützung für die Wirtshäuser
URFAHR-UMGEBUNG. Vor Kurzem nahm die Gastronomie wieder den Betrieb auf. Der Schaden aufgrund des Lockdowns ist groß und wird bestmöglich durch Hilfsprogramme abgefedert. Im Rahmen des wirtschaftlichen Comebacks wurde von Ministerin Elisabeth Köstinger und Minister Gernot Blümel ein Paket vorgelegt, das speziell Gasthäuser unterstützen soll. Die Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke in Wirtshäusern wird von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Essensgutscheine für Mitarbeiter werden steuerlich weiter vergünstigt und Geschäftsessen in einem höheren Ausmaß steuerlich absetzbar. Das heißt: Die Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine wird von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte angehoben. Nationalratsabgeordnete Claudia Plakolm: „600.000 Arbeitnehmer und die Gastwirte profitieren von dieser Maßnahme in der Höhe von 150 Millionen Euro.“
Mehr Geld für Dorfwirtshäuser
Und die Obergrenze für pauschalierte Betriebe wird von derzeit 255.000 auf 400.000 Euro angehoben, das Grundpauschale wird von 10 auf 15 Prozent angehoben, der Mindestpauschalbetrag von 3.000 auf 6.000 Euro. Die Schaumweinsteuer wird abgeschafft und die Absetzbarkeit von Geschäftsessen erhöht. „Besonders für Dorfwirtshäuser gibt es mehr Geld. Das Mobilitätspauschale wird von 2 auf 6 Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 angehoben“, erklärt Plakolm. Das „Wirte-Paket“ bringe eine spürbare Entbürokratisierung. „Mit diesem 'Wirte-Paket' soll den Wirten das Comeback zur wirtschaftlichen Normalität besser und schneller möglich sein. Insgesamt ist das eine Entlastung der Gastronomie von rund 500 Millionen Euro“, betont
Nationalrat Michael Hammer.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.