SPÖ Urfahr-Umgebung
Verbesserte Vordienstzeitenanrechnung gefordert
Die Corona-Pandemie führt zu einer angespannten Situation am Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit, massive Einkommensverluste und damit verbundene Existenzängste sind die Folgen.
URFAHR-UMGEBUNG. Findet man trotz aller Umstände einen neuen Arbeitgeber, so ergibt sich bei der Höhe des Verdienstes immer wieder das Problem, dass Vordienstzeiten nur bedingt oder nicht angerechnet werden. Trotz eines neuen Arbeitsplatzes kann sich dann sehr schnell die Situation ergeben, mit jahrelanger Berufs- bzw. Arbeitserfahrung kein Auskommen mit dem Einkommen zu finden.
Lebensverdienstsumme fällt geringer aus
Die Vordienstzeiten der Arbeitnehmer werden nur bei einem Wechsel innerhalb des Öffentlichen Dienstes voll angerechnet. Beim Umstieg vom privaten Bereich in den öffentlichen, vom öffentlichen in den privaten oder sogar bei einem Wechsel innerhalb des privaten Bereichs werden Vordienstzeiten nur teilweise angerechnet. „Eine umfassende, für alle Arbeitnehmer gleiche Anrechnung von Vordienstzeiten ist nicht existent und hängt derzeit von der Willkür des neuen Dienstgebers ab,“ sagt Beverley Allen-Stingeder, SPÖ-Spitzenkandidatin des Bezirkes Urfahr-Umgebung. „Die Nachteile der betroffenen Arbeitnehmer sind offensichtlich, denn ihre Lebensverdienstsumme fällt geringer aus.“ Obendrein wird diese unsägliche Situation erst in der Pension sichtbar.
Einkommensfalle für Frauen
Die Höhe der Pension aus der Durchrechnung des gesamten Arbeitseinkommens wird durch die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten naturgemäß deutlich geschmälert. „Frauen, die im Einkommensverhältnis zu den Männern bereits weniger verdienen, sind von dieser Ungerechtigkeit verstärkt betroffen,“ so Allen-Stingeder. Die mangelnde Anrechnung von Vordienstzeiten erweist sich somit speziell für Frauen häufig als „Einkommensfalle“. Mangelnde Transparenz bei Löhnen und Gehältern, Zulagen und Einstufungen begünstigen zusätzlich diese Schlechterstellung. Die verpflichtenden Einkommensberichte und die verpflichtenden Angaben des zu erwartenden Mindesteinkommens in Stelleninseraten sind ein erster, aber bei weitem nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung.
Verbesserte Anrechnung gefordert
Insgesamt verändert sich die durchschnittliche Beschäftigungsdauer und somit auch die Möglichkeit als Beschäftigter von einer etwaigen Abgeltung eines durchgehenden Dienstverhältnisses zu profitieren. Ein beendetes Dienstverhältnis dauerte bereits vor Corona durchschnittlich knapp zwei Jahre und je nach Branche auch kürzer - beispielsweise im Tourismus. Die Forderung nach einer verbesserten Anrechnung der Vordienstzeiten für alle Arbeitnehmer ist deshalb unbedingt notwendig und nur gerecht. „Jahrelange Berufserfahrung und Knowhow müssen auch bei einem Arbeitsplatzwechsel im Einkommen berücksichtigt werden,“ erklären Beverley Allen-Stingeder und der FSG-Landessekretär Stefan Guggenberger.
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