Belegpflicht: Wirte sind gelassen
Was sagen Wirte im Gailtal zur bald verpflichtenden Registrierkasse? Die WOCHE fragt nach.
GAILTAL (schön). Ab 1. Januar 2016 gelten neue steuerrechtliche Bedingungen für - unter anderem - Gastbetriebe (siehe Infobox links). Nach diesen ist eine Registrierkasse ab diesem Zeitpunkt verpflichtend.
Arbeit wird erleichtert
Doch was sagen Gailtals Wirte dazu? Eines vorweg: Das Jammern fällt aus - das Wort "Pflicht" scheint in diesem Zusammenhang nicht abzuschrecken. Dies bestätigt auch Marion Stabentheiner vom Berggasthof Lahnerhof in der Gemeinde Lesachtal, in dem noch alles händisch abgerechnet wird. "Der Arbeitsaufwand wird durch die Registrierkassen sicherlich gemindert." "Es ist wie beim Rauchverbot, wenn es nicht verpflichtend ist, setzt es einfach nicht jeder um", fügt sie hinzu. Ingeborg Daberer vom Gasthof Grünwald hat bereits seit acht Jahren eine Registrierkasse. Ihr Resümee? "Es ist kein Übel, sondern eine Erleichterung. Sobald man eine Registrierkasse hat, fragt man sich, warum man sie nicht schon länger hatte", berichtet sie lachend.
Zur Sache:
Ab 1. Januar 2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.
So haben Unternehmen zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem, eine sogenannte Registrierkasse zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro und die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten.
Für jedes Unternehmen besteht ab 1. Januar 2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.
Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab 1. Januar 2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
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