Clever umziehen ohne Ärger
Die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten zum Thema Umzug
- Bei einem Umzug muss man auch rechtliche Fragen klären.
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Ein Wohnungsumzug ist meist ein emotionales Ereignis. Dabei darf man nicht die rechtliche Seite vergessen, der Villacher Rechtsanwalt Markus Steinacher über die wichtigsten rechtlichen Fragen.
DRAUSTÄDTER: Worauf sollten Verbraucher achten, bevor sie ein Umzugsunternehmen beauftragen?
Markus Steinacher: Aus meiner Sicht sollte immer zunächst auf die Firmenwebseite geschaut werden, um zu überprüfen, welche Informationen über die Firma sowie deren Leistungen vorhanden sind. Ebenfalls sollte die Firmenanschrift bzw. die Geschäftszeiten geprüft werden. Einige Firmen bieten kostenlose vor Ort-Besichtigungen zur Erstellung eines Kostenvoranschlages an.
Welche Angaben sollten unbedingt im Angebot oder Vertrag enthalten sein?
Meines Erachtens sollten zumindest nachstehende Punkte im Angebot bzw. im Vertrag enthalten sein: Leistungsvolumen, Anzahl der Personen, Art des Fahrzeuges; führt der Unternehmer den Transport selber durch? Wie werden die Möbel bzw. Gegenstände verpackt? Ist ein Pauschalpreis oder ein Stundenlohn vereinbart? Erfolgt die Bezahlung bar oder per Überweisung? Wendet das Unternehmen AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) an? Wie haftet das Unternehmen bei Schäden? Sind beim Unternehmer Versicherungen (konkret welche Art der Versicherung und welche Versicherungsdeckung) vorhanden?
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich oder kann die Rechnung später deutlich höher ausfallen?
Grundsätzlich gilt, dass ein „verbindlicher“ Kostenvoranschlag für Konsumentinnen und Konsumenten (Privatpersonen) in Österreich im Geschäft mit einem Unternehmer verbindlich ist und darf der ausgewiesene Betrag (Preis) nicht überschritten werden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel somit verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Handelt es sich jedoch um einen „unverbindlichen“ Kostenvoranschlag oder wurden nachträglich weitere Leistungen (Zusatzarbeiten) in Auftrag gegeben und erbracht – dies gilt dann auch für den verbindlichen Kostenvoranschlag – können Mehrkosten verrechnet werden. Der Unternehmer muss die Konsumentin bzw. den Konsumenten bei größeren Kostenüberschreitungen aber sofort informieren.
Häufig wird auch die Frage gestellt, ob ein Kostenvoranschlag für den Kunden kostenpflichtig ist. Hier kommt es darauf an, ob auf die Zahlungspflicht vorab ausdrücklich hingewiesen worden ist.
Zusammengefasst kann man sagen, dass Kostenvoranschläge von Unternehmern gegenüber Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern grundsätzlich verbindlich und unentgeltlich sind, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde.
Wer haftet, wenn Möbel oder Wertgegenstände beim Umzug beschädigt werden?
Es kommt immer auf den genauen Sachverhalt an und kann dies pauschal nicht beantwortet werden. Die Umzugsfirma haftet zwar grundsätzlich für Schäden, die ihre Mitarbeiter während des Transports oder z.B. beim Tragen von Möbeln durch das Treppenhaus verursachen; aber es müssen stets die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Es gibt auch die Möglichkeit von Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen, die meist bei Wertgegenständen (Schmuck), wichtigen Dokumenten oder Kunstwerken oder teuren Möbeln etc. greifen können. Hier ist es wichtig sich auch mit den AGBs (also Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Umzugsfirma auseinanderzusetzen oder im Zweifel vor Vertragsabschluss nachzufragen bzw. relevante Details abzuklären. Auch die Frage nach der Versicherung der Gegenstände beim Transport spielt hier hinein.
Ist das Umzugsgut automatisch versichert oder sollte man eine zusätzliche Versicherung abschließen?
Das Umzugsgut ist nicht automatisch versichert. Wie bereits oben erwähnt sollte im Angebot bzw. bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass der Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Meine Empfehlung ist jedenfalls vor Abschluss des Vertrages abzuklären, ob und welche Versicherungen vorhanden sind (Art der Versicherung und Versicherungsdeckung).
Wie dokumentiert man den Zustand der Möbel am besten vor dem Umzug?
Kontrollieren Sie das Umzugsgut vor dem Umzug sorgfältig und fertigen Sie, falls es möglich ist, Lichtbilder an. Allenfalls kann mit dem Unternehmer (noch vor dem Transport) ein Umzugsprotokoll angefertigt werden. Vor allem bei wertvollen Gegenständen empfiehlt es sich, den Zustand jedes einzelnen Gegenstandes noch vor der Übergabe an den Unternehmer genau zu dokumentieren.
Was sollte man tun, wenn beim Umzug Schäden entstehen? Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen?
Kontrollieren Sie das Umzugsgut nach dem Auspacken sorgfältig. Wenn ein Umzugsgut beim Transport durch eine beauftragte Umzugsfirma beschädigt wurde, dann besteht die Möglichkeit Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Die Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich binnen 3 Jahren nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen. In einem solchen Fall empfehle ich dem Kunden, sich mit seinem Anwalt des Vertrauens in Verbindung zu setzen.
Welche Rechte haben Kunden, wenn der Umzug verspätet beginnt oder gar nicht durchgeführt wird?
Es kann mit dem Umzugsunternehmen z.B. ein sogenanntes Fixgeschäft vereinbart werden. Ein Fixgeschäft ist ein Vertrag, bei dem die Umzugsleistung exakt zu einer bestimmten Zeit oder Frist erbracht werden muss. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde in der Regel kein Interesse mehr daran. Wenn sohin bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes der Umzug verspätet beginnt oder gar nicht durchgeführt wird, gilt der Vertrag (Transportvertrag) automatisch als aufgelöst; es sei denn der Kunde besteht dennoch unverzüglich auf die Vornahme der Transportes.
Wird kein konkreter Termin bzw. keine bestimmte Frist für den Umzug vereinbart, muss der Kunde – anders als beim Fixgeschäft – eine Nachfrist zur Erfüllung setzen. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, muss der Verbraucher aktiv den Rücktritt vom Vertrag erklären, damit dieser aufgelöst wird. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich die Unterstützung eines Rechtsanwaltes beizuziehen.
Welche drei Fehler machen Verbraucher beim Umzug am häufigsten?
Aus meiner anwaltlichen Erfahrung betrifft es meist die vertraglichen Vorverhandlungen, Vereinbarungen bzw. den Vertragsabschluss. Es sollte stets auf ein schriftliches Angebot, einen schriftlichen Kostenvoranschlag und auch auf einen schriftlichen Vertrag hinauslaufen, in welchem unter anderem das konkrete Leistungsvolumen, der Preis und auch die allenfalls vorhandenen Versicherungen beschrieben bzw. definiert werden. Sollte es zu Problemen bei der Erfüllung des Vertrages kommen oder müssen Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden, hilft Schriftlichkeit. Mündliche Absprachen sind oft schwerer zu beweisen. Ein schriftliches Dokument hilft bei der Rechtsdurchsetzung und spart im Streitfall viel Zeit und Nerven.
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