Corona-Regelungen
"Ich habe kein Recht Gesundheitsdaten abzufragen"

- Klaus Stauber: Kündigungen sind von der Situation abhängig
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Droht bei der Nichteinhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen etwa die Kündigung? Wir haben uns in Villach umgehört und mit Unternehmern darüber gesprochen.
VILLACH/VILLACH LAND. 2G, 3G, FFP2-Maskenpflicht und die Impfpflicht – die gesetzlichen Regelungen sind vielfältig und wirken sich mittlerweile nicht nur auf das Privatleben der Bürger, sondern auch auf ihren Arbeitsalltag aus. Und gerade da wird es knifflig. Denn was passiert, wenn sich ein Mitarbeiter partout nicht an die Maßnahmen halten will? Muss er dann gar im letzten Schritt mit einer Kündigung rechnen? Im Bezirk Villach und Villach Land gibt es aus unternehmerischer Sicht unterschiedliche Meinungen und Vorgehensweisen.
Situationsabhängig
Klaus Stauber, Betreiber der Stadtschenke in Villach, hat insgesamt acht Mitarbeiter beschäftigt, von denen alle geimpft sind: „Ich kenne keinen einzigen Grund mich nicht impfen zu lassen. Wenn jetzt einer meiner Mitarbeiter ein Impfgegner wäre, würde ich schon in Betracht ziehen, denjenigen zu kündigen. Es kommt aber auf die Situation drauf an. Im Falle eines Gästekontakts sehe ich mich gezwungen den Mitarbeiter zu seinem Schutz und dem Schutz der Gäste zu entlassen. Wenn es sich aber um jemanden handelt, der nur im Büro arbeitet oder sich im Home-Office befindet, sehe ich keine Notwendigkeit diesbezüglich.“ Auch die anderen Maßnahmen werden von den Mitarbeitern eingehalten: „Wäre das nicht der Fall, würde ich ihnen nahelegen, den Betrieb zu wechseln, beziehungsweise würden sie so eingeteilt werden, dass sie von alleine gehen. Das ist aber zum Glück nicht der Fall. Wir haben uns ganz am Anfang zusammengesetzt und sind schnell auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Es geht nicht um den Einzelnen, sondern um die Gemeinschaft."
"Ich zwinge niemanden"
Heidi Lassnig, Geschäftsführerin von „Allnet Österreich“ in Villach, sieht den Dingen etwas gelassener entgegen: „Ich habe als Unternehmerin überhaupt kein Recht von meinen Mitarbeitern Gesundheitsdaten abzufragen oder sie zu Handlungen an ihrem Körper zu zwingen. Das greift in das private Recht ein und dazu habe ich gemäß dem Arbeitsvertrag keine Befugnis. Bei uns sind alle geimpft, sollte es aber Impfgegner in meinem Unternehmen geben, würde ich sie deswegen nicht kündigen.“ Die Hygienemaßnahmen sind laut Lassnig allerdings einzuhalten und das funktioniert in ihrem Unternehmen sehr gut: „Wir haben das Glück, dass wir große Räumlichkeiten zur Verfügung haben. Die Mitarbeiter lassen sich auch auf einer Hand abzählen, daher klappt das ganz gut mit dem Sicherheitsabstand und Masken müssen am Arbeitsplatz nicht getragen werden.“
"Keine Entlassungen"
Prekärer ist die Lage in Kindergärten. Nicht selten hörte man Widerstände von Erziehern gegen Maßnahmen wie beispielsweise die Maskenpflicht. Elizabeth Siding von der Kindertagesstätte Knusperhäuschen in Velden kann das nicht bestätigen und würde ihre Mitarbeiter auch ohne Impfung nicht zwangsläufig sofort entlassen, gibt aber trotzdem zu: „Wenn ich jemanden Neues einstellen müsste, würde ich natürlich fragen, ob die Person geimpft ist und ich würde wahrscheinlich diese geimpfte Person auch bevorzugen.“ Sidings Mitarbeiter arbeiten mit ein- bis dreijährigen Kindern. Eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz gibt es daher nicht. Lediglich beim Empfangen und Entlassen der Kinder müssen die Masken getragen werden. Ähnlich in der Kindertagesstätte "Ich-Du-Wir" in Treffen: „Unsere Erzieherinnen und Erzieher halten sich grundsätzlich an alle Maßnahmen, die vom Land Kärnten verordnet wurden, da haben wir Glück. Dazu gehört dann auch die Maskenpflicht bei Verdachtsfalltestungen", so Hans Szepannek, Pressesprecher der Diakonie Kärnten und zuständig für das Kinderhaus „Ich-Du-Wir“.



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