"Modernes Gesetz für die Bestattung"
Preisgestaltung und das neue Bestattungsgesetz ärgern Leser Gordon Kelz aus Landskron.
LANDSKRON. LANDSKRON (dg). Das reformierte Kärntner Bestattungsgesetz und die Preisgestaltung der Bestattungsunternehmen in Kärnten ist für Gordon Kelz, Pensionist aus Landskron hinterfragenswert.
Tabuthema Tod
"Ich hatte zwei Todesfälle in der Familie, das war der Auslöser, dass ich mich dem oft tabuisirten Thema Tod gewidmet habe", erklärt Gordon Kelz.
Kelz startete Internetrecherchen, suchte Bestattungsunternehmer auf und machte Preisvergleiche. "Ein einfacher Kiefern-Holzsarg kostet an die 722 Euro, in Deutschland ist dieser für 80 Euro zu haben. Das ist für mich nicht nachvollziehbar."
Der Innungsmeister der Kärntner Bestatter Walter Egger will sein Handwerk nicht mit Diskontpreisen gleichsetzen: "Wir Bestatter sind 365 Tage im Einsatz. Es ist immer noch die Sache der Angehörigen welchen Sarg sie wählen." Auch dürfe man nicht Einkaufs- und Verkaufspreise miteinander vergleichen. In Kärnten gäbe es 32 Bestatter, der Kunde kann frei entscheiden.
Gesetz nicht nachvollziehbar
Weiters nicht nachvollziehbar ist für den Landskroner das im Jahr 2012 reformierte Kärntner Bestattungsgesetz.
Wer etwa einen Toten einäschern lässt und die Urne nicht am Friedhof, sondern in der Privatwohnung oder am Privatgrund aufbewahren will, der dürfe dies zwar tun, müsse der Gemeinde aber eine Gebühr in der Höhe von rund € 700 Euro bezahlen, so Kelz. "Ich frage mich, wo ist die Leistung ist, die ich für diese hohe Gebühr bekomme."
Weiters prangert Kelz an, dass man auf dem Privatgrund eine unverrotbare Urne in einer Gruft einsperren muss.
Gemeinde zuständig
Dazu LHStv.in Beate Prettner: "Für die Höhe der eigehobenen Gebühr ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Fakt ist, dass eine Urnenbeisetzung auf eigenem Grund einer Sondergenehmigung bedarf und aus Pietätsgründen nur in abschließbaren Schränken und nicht verrottenden Urnen möglich ist", so Prettner mit Verweis auf mögliche auftretende Schwierigkeiten bei etwaigen späteren Grundstücksverkäufen.
Ein Ausstreuen der Asche sei nur auf dafür ausgewiesenen Naturbestattungsflächen möglich.
"Wir stehen in Austausch mit dem Innungsmeister der Bestattungsunternehmen, um etwaige Änderungswünsche zu besprechen - derzeit besteht jedoch kein Bedarf auf Abänderungen der Gesetzeslage", so LHStv. Prettner.
Kärnten solll Vorreiter sein
"Ich träume davon, dass Kärnten beim Bestattungsgesetz Vorreiter wird, und vom Friedhofszwang absieht." Für Kelz sind die Niederlande die Vorreiter: "Es muss möglich sein, die Asche ausstreuen zu können auch außerhalb eines Friedensforstes."
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