Radfahren im Wald
Mountainbiken in der Natur braucht legalen Rahmen

- Mountainbike ist eine populärere Freizeitbeschäftigung. Aber nicht überall legal.
- Foto: Region Villach Tourismus
- hochgeladen von Alexandra Wrann
Im Forstgesetz 1975 wird geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Radfahren im Wald sind ist nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers oder Forststraßenerhalters gestattet.
VILLACH, VILLACH LAND. Mountainbiken im Gelände – sei es im Wald oder auf den Bergen und Almen boomt. Vor allem seitdem es eine elektronische Unterstützung für die Räder gibt. Doch "freie Fahrt" gibt es für Mountainbiker nicht. Einige Regeln sind zu beachten. Es gibt viele Forstwege im Bezirk Villach. Legal befahrbar sind davon jedoch nur einige. Peter Honsig-Erlenburg, Bezirksforstinspektor in Villach: "Grundsätzlich ist das Radfahren in Österreich im Wald außerhalb von öffentlichen Weganlagen nach dem Forstgesetzes 1975 verboten. "Nur mit Zustimmung des Waldeigentümers und bei Forstwegen auch mit Zustimmung der Person dem die Erhaltung des Weges obliegt, ist es möglich. "Oder eine Weganlage wird ausdrücklich durch eine vertragliche Regelung mit Grundstückseigentümern für das Radfahren freigegeben", so Honsig-Erlenburg.
Änderung der Forstgesetzes notwendig
Bei einer Freigabe eines Weges zum Zweck des Radfahrens, haftet der Waldeigentümer beziehungsweise der Wegehalter für den Zustand der Wege im Wald. "In Anbetracht der stark zunehmenden Freizeitaktivitäten im Wald wäre eine Anpassung zu Gunsten der Grundeigentümer in Richtung Eigenverantwortung und der dafür einhergehenden freien Nutzbarkeit der Wälder an zudenken", sagt Honsig-Erlenburg. Hier wäre jedoch eine Änderung des Forstgesetzes unbedingt notwendig.
Bessere Strecken für Mountainbiker
"Aufgrund der immer größer werdenden Anzahl an Radfahrern in den Wäldern und auf den Almen, braucht es zumindest ein flächendeckendes und vor allem ausreichend attraktives Streckennetz für die Zukunft", fordert der Forstinspektor. Denn nur durch ausreichende Angebote und deren Attraktivität, kann eine Kanalisierung und damit auch der Schutz der Natur erfolgreich werden. Viele Radfahrer sind über die rechtliche Situation uninformiert und verstehen die vielen Verbote im "Radfahrland Kärnten" nicht. Auch ist vielen Waldbesitzern oder Weghaltern nicht bewusst, welche rechtlichen Folgen bei stillschweigender Duldung des Befahrens auf Wegen durch Bikes auf Forst-, Alm-oder Güterwegen im Falle eines Unfalles durch den schlechten Zustand eines Weges eintreten können. "Hier ist jedenfalls Handlungsbedarf durch alle damit betroffen Personen notwendig
In Ballungszentren und Fremdenerkehrsorten ist das Radwegenetz auszubauen", so Honsig-Erlenburg. Tirol nimmt er hier als Vorbild, da dort der Forstdienst mit der Planung von Wegen als fachlich befugte Personen verantwortlich sind.
Immer mehr Konflikte
Aufgrund der fehlenden Infrastruktur kommt es auch immer öfters zu Konflikten zwischen Biker und Naturschutz. "Nicht nur auf der Gerlitzen sondern auch in anderen Gebieten wie auf dem Dobratsch, Oswaldiberg oder den Ossiacher Tauern und in Finkenstein gibt es Probleme", informiert der Forstinspektor. Meist sind es aber Einheimische , die auf fremden Grund und Boden Trails konsenslos bauen, diese befahren und dann in das Netz stellen. "Die Grundbesitzer sind selbst machtlos, da beispielsweise ein Downhiller mit Helm nicht erkennbar ist", sagt Honsig-Erlenburg. Dort wo der Tourismus bereits kleinere Projekte umgesetzt und in Betrieb hat, werden die Beschwerden weniger. "Die Bemühungen des Tourismus sind gut und professionell, jedoch noch lange nicht ausreichend", betont der Experte.
Es drohen Strafen
Kontrolliert wird jedoch selten, und wenn, über die Polizei nach Beschwerden der Grundbesitzer, und von den wenigen Forstschutzorganen, die eine öffentliche Aufsicht sind.
Bei unbefugten Befahren von Waldflächen drohen Strafen in der Höhe von 150 Euro. Bei unbefugten Befahren von mit einer Schranke abgesperrten und gekennzeichneten Forststrassen bis zu 730 Euro.
Wachsendes Angebot
Im Bezirk Villach gibt es mittlerweile ein immer größer werdendes Angebot für Mountainbiker. Derzeit können knapp zehn Mountainbike Touren auf Forststrassen und rund zehn Mountainbike-Trails im Wald sowie ein Übungsgelände für Mountainbiker legal genutzt werden.Das größte Angebot gibt es in der Gemeinde Finkenstein im Beich der Baumgartner Höhe. Die Wege sind alle forst- und naturschutzrechtlich unter Einbeziehung der Jägerschaft bewilligt.
Der Tourismusverband Villach bemüht sich vorbildlich mit seinen kompetenten und auch sehr umsichtigen Mitarbeitern für weitere Angebote. "Für die heimische Politik ist seit Jahren jedenfalls Handlungsbedarf gegeben und bis dato noch keine Lösung angeboten worden", so Honsig-Erlenburg.
In den Sommermonaten sind zudem auf den Almen auch zunehmend Wanderer unterwegs. Probleme mit Kuhherden sind in Villach nicht bekannt. Hier wird an die Selbstverantwortung und Vernunft der Wanderer appelliert.
Zur Sache:
Das Befahren des Waldes, einschließlich der Forststraßen oder sonstigen Waldwege, mit Fahrrädern (Mountainbikes) bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers oder des Forststraßenerhalters, der zumeist der Waldeigentümer ist. Diese Zustimmung kann einzelnen Personen oder auch allgemein, etwa durch Beschilderung entsprechend der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung, erteilt werden. Dem illegalen Radfahrer drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen.
Protestversammlung
Am 30. Juli um 15 Uhr findet eine Protestversammlung am Beginn der Rodelbahn zum Hundsmarhof in Pogöriach statt. Grund sind die zahlreichen Radfahrverbote auf Forstwegen. Mit dabei: Hoteliers, Tourismusvertreter, Mountainbike-Sektionen von Alpenverein und Freizeitsport Infineon.


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