Skitouren
Skitourengeher beschädigen Bäume
VILLACH, VILLACH LAND. Die massiven Schneefälle haben dem Wald derzeit nicht stark geschadet. Laut Auskunft von Villachs Bezirksforstinspektor Peter Honsig-Erlenburg sind es in tiefen Lagen bis 1.000 Meter nur vereinzelte Lärchen und Buchen, die aufgrund dessen zu Bruch gegangen sind.
Viele Tourengeher
Problematischer ist derzeit erweist sich der Boom des Skitourengehens, das aktuell im Gebiet des Verditz auch zu einer Anzeige geführt hat. Laut Presseaussendung der Landespolizeidirektion wurde entlang der alten Skipiste, im ehemaligen Skigebiet Verditz, durch das ständige Befahren der Piste von Skitourengehern diesen Winter rund zwei Drittel der aufgeforsteten Bäume beschädigt. Auch die Absperrungen durch Zäune und Hinweisschilder werden vom Großteil der Skitourengeher missachtet.
Irreversible Schäden
Dazu Peter Honsig-Erlenburg: „Jetzt wollen natürlich alle raus und gehen leider großteils querfeldein durch den Wald. Die Beschwerden seitens der Waldbesitzer häufen sich. Die Kanten der Ski verursachen irreversible Schäden an jungen Bäumen in Neubewaldungsflächen. Doch auch in lichteren Althölzern auf steilem Gelände werden Jungbäume gesetzt, wenn hier durchgefahren wird, ist alles kaputt.“ Solche Bewaldungsflächen sind gekennzeichnet und dürfen per Forstgesetz 1975 nicht betreten werden. Auch entlang von Skiaufstiegshilfen, beispielsweise Liften, ist das Betreten auf beiden Seiten in einer Breite von 500 Metern per Gesetz verboten.
Alpenverein richtet Appell
Arnold Riebenbauer, stellvertretender Vorsitzender der Alpenvereine des Landesverbandes Kärnten, weiß um die aktuelle Problematik rund um das Tourengehen Bescheid. „Die derzeitige Corona-Krise mit Lockdown sowie der reichliche Schnee begünstigen diesen Winter einen regelrechten Ansturm auf das Skitourengehen. Wir appellieren immer wieder an unsere Mitglieder, in Broschüren und Vorträgen, dass Spuren für Touren nicht direkt durch Jungkulturen und an Wildfütterungen gezogen werden sollen.“ Spuren für eine Tour bieten sich beispielsweise in der Nähe von schon markierten Wanderwegen an. Lenkungs- und Aufklärungsversuche gibt es laut Riebenbauer schon lange. „Leider erreichen wir nicht alle“. Festhalten möchte er aber: „Wir sind nicht für alle Forstschäden verantwortlich. In den letzten Jahren hat sich die Wilddichte vervielfacht, der Druck auf den Wald steigt, Schälschäden durch Wild können der Fall sein.“
Regelungen nach dem Forstgesetz
Solange Wiederbewaldungs- und Neubewaldungsflächen eine Wuchshöhe von drei Metern noch nicht erreicht haben, dürfen diese nicht betreten bzw. befahren werden.
Vom Eigentümer darf der Wald nach §34 befristet oder dauernd gesperrt werden. Derartige Sperren müssen mit Hinweistafeln gekennzeichnet sein und sollen vom Skitourengeher unbedingt beachtet und akzeptiert werden.
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