Zahl der Betretungsverbote steigt

Seit 1. Jänner gilt das neue Gewaltschutzgesetz. U.a. wurde das Annäherungsverbot zum Schutz der Gefährdeten ausgedehnt. In Villach gab es 2019 mehr Wegweisungen bzw. Betretungsverbote.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzes: Eine Erhöhung der Mindeststrafe für Vergewaltigung, eine Ausdehnung des Annäherungsverbots im Falle von polizeilich verhängten Betretungsverboten, höhere Strafen für Stalking und eine Anzeigepflicht. „Es gibt aber die Möglichkeit, ein Veto einzureichen, wenn Betroffene explizit keine Anzeige wollen. Fakt ist jetzt: Sobald eine Frau von einer Gewalttat erzählt, egal wie lange diese zurückliegt, kommt es zu einer Anzeige“, sagt Christina Kraker-Kölbl vom Frauenhaus Villach. Prinzipiell sieht sie das neue Gewaltschutzgesetz positiv – wenn auch mit vielen Fragezeichen: „Wir stehen ja noch vor der Umsetzung.“

Schutz „geht“ mit. Neu ist nun das Annäherungsverbot im Falle von polizeilich verhängten Betretungsverboten. Bislang gab es nur letzteres, d.h. der Gefährder durfte der Wohnung oder dem Kindergarten nicht näher als 100 Meter kommen. „Das Annäherungsverbot gilt nun 100 Meter rund um die gefährdete Person, ob Frau oder Kind. Früher war etwa der Schulweg nicht gesichert“, sagt Rainer Tripolt, Leiter der Kriminalprävention Kärnten. Tripolt: „Mit diesem dritten Gewaltschutzpaket wird vieles klarer. Die Polizei kontrolliert das Annäherungsverbot mindestens einmal in den ersten drei Tagen, bei Bedarf aber auch länger oder öfter. Der Gefährder muss sich aber aktiv nähern, eine zufällige Anwesenheit, etwa in einem Einkaufszentrum, kann man ihm nicht zum Vorwurf machen.“ Generell seien die Betretungsverbote in Villach 2019 angestiegen. Kraker-Kölbl: „Es gibt aber auch Wiederholungsverbote von ein und demselben Mann.“ Dazu Tripolt: „Ich sehe den Anstieg an Betretungsverboten positiv. Ich glaube nicht, dass die Gewalthandlungen angestiegen sind, ich denke, Gewalt wird eher wahrgenommen und die Courage der Frauen oder Mitbürger ist gestiegen.“ (Anm.: Notfall-Telefon Frauenhaus Villach: 4242/31031). Auch können nun sogenannte „Fallkonferenzen“ einberufen werden. Triplot: „Alle involvierten Fachkräfte sitzen dabei an einem Tisch und dürfen sich ohne Datenschutz austauschen.“

Foto © LeslieAnn.adobe.stock.com 

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