Coronazahlen steigen rasant
Ausreise-Testpflicht jetzt auch für Vöcklabruck

Seit Dienstag, 00.00 Uhr, werden auch im Bezirk Vöcklabruck Ausreisekontrollen durchgeführt. | Foto: Wolfgang Spitzbart
  • Seit Dienstag, 00.00 Uhr, werden auch im Bezirk Vöcklabruck Ausreisekontrollen durchgeführt.
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Für den Bezirk Vöcklabruck tritt ab Dienstag, 2. November, 00.00 Uhr, der "Hochinzidenzerlass" des Bundes in Kraft. Der Bezirk liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 545,7 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Hier geht’s zu den Zahlen aus den Gemeinden.

BEZIRK VÖCKLABRUCK. Der Hochinzidenzerlass tritt gleichzeitig mit Vöcklabruck für die Bezirke Perg und Steyr-Land in Kraft. Für alle Personen, die den Bezirk verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine solche Regelung gilt bereits auch für die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen.

  • Der Bezirk Vöcklabruck liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 545,7 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
  • Der Bezirk Perg liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 520,3 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
  • Der Bezirk Steyr-Land liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 521,6 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
  • Auch die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzen bei der gemittelten 7-Tages-Inzidenz.

"In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Bundesheer wird es daher zu punktuellen Ausreisekontrollen kommen, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen.", heißt es in einer aktuellen Aussendung des Landes

Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.

Alle Testmöglichkeiten finden Sie auf: www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 vollimmunisiert wurden, sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in den Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster.

Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tagen nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.

Ausnahmen von der Testverpflichtung

Die Oö. Hochinzidenzverordnungen definieren außerdem Ausnahmen von den punktuellen Ausreisekontrollen, worunter beispielsweise auch Einsatzkräfte im Einsatz fallen.
Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:

  • ·für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr;
  • ·zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen;
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs;
  • für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen;
  • für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports.

Informationen und Kontakte zu den Impfungen im niedergelassenen Bereich: aekooe.at/patienten/covid-19-impfordinationen
Alle aktuellen Impfangebote finden sich auf ooe-impft.at

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