Tödlicher Balkonsturz
Gutachten weist auf Mängel bei der Errichtung hin

  • Am Ostermontag ereignete sich der tragische Vorfall.
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Am 5. April brach in Lenzing ein Balkon ab, auf dem sich vier Personen befanden. Eine 55-jährige Frau kam bei dem tragischen Unfall ums Leben. Ein Gutachten bestätigt nun, dass der Balkon bereits bei seiner Errichtung in den 60er-Jahren schwere Mängel aufwies.

LENZING. Eine 31-Jährige stand am Ostermontag gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn, der 55-jährigen Großmutter und einer Besucherin am Balkon ihres Wohnhauses in Lenzing. Plötzlich brach dieser ab und riss die vier Personen dreieinhalb Meter in die Tiefe. Die 55-Jährige erlag daraufhin im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Mängel seit den 60ern

Gegen den Wohnungsbesitzer wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet – er soll die Stützen des Balkons entfernt haben weil diese nur zur Zierde gedient haben sollen. Ein neues, von der Staatsanwaltschaft Wels beauftragtes Gutachten erzählt nun aber eine andere Geschichte. Der Balkon soll bereits bei seiner Errichtungen in den den 60er-Jahren schwere Mängel aufgewiesen haben – die Regeln der Statik sollen beim Bau nicht eingehalten worden sein. Welche Auswirkungen das Gutachten auf den Wohnungsbesitzer haben wird bleibt aber noch offen. Die Staatsanwaltschaft Wels wartet nun darauf, dass die Polizei ihr Ermittlungsverfahren vollständig abschließt.

  • Am Ostermontag ereignete sich der tragische Vorfall.
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  • Nun soll geklärt werden, wie es zu dem Unfall kam. Ein Gutachten weist auf schwere bauliche Mängel hin.
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