Spenden leichter absetzbar
Neues Gesetz entlastet kleine Vereine
Seit Neujahr können Spenden an gemeinnützige Vereine leichter von der Steuer abgesetzt werden. OÖVP-Bezirksparteiobmann Christian Mader appellierte deshalb an die Vereine, sich in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen eintragen zu lassen.
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Mit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsformgesetz in Kraft getreten. „Wir wollen das Ehrenamt als Säule unseres Zusammenlebens noch stärker unterstützen. Die Reform eröffnet die Chance, dass künftig deutlich mehr gespendet und damit die ehrenamtliche Arbeit aufgewertet wird“, erklärt Mader.
Vereinfachtes Verfahren
Um kleine Vereine zu unterstützen, wird es künftig ein weitgehend automatisiertes und vereinfachtes Verfahren über einen Steuerberater geben. Für sie entfällt die jährliche kostenaufwändige Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Zudem wird der Zugang zur Spendenabsetzbarkeit erleichtert, indem die Eintrittsfrist bei Nachweis der Gemeinnützigkeit von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird.
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