Verstoß gegen Jugendschutz

ST. GEORGEN. Anfang November verbot die Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck per Verordnung den Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren in einer Diskothek in St. Georgen. Nun führten 18 Polizisten gemeinsam mit fünf Beamten der Finanzpolizei Vöcklabruck-Gmunden und des Arbeitsinspektorates eine lückenlose Jugendschutzkontrolle aller Lokalbesucher durch. Der Einsatz dauerte zwei Stunden, 24 Jugendliche unter 18 und zwei unter 16 Jahren wurden aus dem Lokal verwiesen. Insgesamt wurden zehn Übertretungen nach dem Jugendschutzgesetz und sechs gegen sonstige Bestimmungen festgestellt. Der Diskothekenbetreiber wurde zur Anbringung der Jugendschutzverordnung beim Eingang veranlasst. Die Polizei kündigte weiterhin verstärkte Jugendschutzkontrollen im Bezirk an.

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