Polizei rät zu Vernunft an Silvester
Wer böllert sollte nüchtern sein

Ein Feuerwerk ist schön anzuschauen. Um niemandem, auch nicht sich selbst, zu schaden, sollte man sich an Regeln halten.  | Foto: nd3000/ PantherMedia
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  • Ein Feuerwerk ist schön anzuschauen. Um niemandem, auch nicht sich selbst, zu schaden, sollte man sich an Regeln halten.
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Polizei und Gemeindebundpräsident bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Vernunft an Silvester.

BEZIRK VÖCKLABRUCK. BEZIRK VÖCKLABRUCK. Wer zu Silvester vor seinem Haus ein Feuerwerk veranstalten will, der muss zum Bürgermeister seiner Gemeinde gehen und eine Sondergenehmigung einholen. Soweit die Theorie. In der Praxis rennt natürlich niemand wegen fünf Raketen und drei Knallern auf die Gemeinde. Das ist sowohl Bürgermeistern als auch der Polizei klar. Ebenso, dass jemand, der im Ortszentrum wohnt, nicht mit den Böllern bis hinters Ortsschild fährt, um sie in der erlaubten Zone zu verschießen. "Wer soll das kontrollieren?", fragt Kurt Mayrhofer, Einsatzreferent am Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck, rhetorisch. Er bittet die Bürger jedoch, mit Vernunft ins neue Jahr zu feiern. Das heißt: Raketen so aufstellen, dass sie nicht umfallen und keine Schäden verursachen können und keinen Blödsinn damit zu treiben.

Selbst basteln ist gefährlich

Das komme insbesondere in Kombination mit Alkohol immer wieder vor. Promillegrenze fürs Böllern gebe es zwar keine, doch zumindest der, der am Ende die Zündschnur anbrennt, solle nüchtern bleiben: "Viele sitzen seit vier Uhr nachmittags zusammen und dann passieren halt Fehler", weiß Mayrhofer aus Berufserfahrung. Leichte Brandwunden an Händen und im Gesicht kämen jedes Jahr vor. Schlimme Unfälle habe es aber zuletzt vor Corona gegeben. Für solche sind meist illegale, im Ausland gekaufte oder selbstgebastelte Böller mit viel Sprengkraft verantwortlich. Die seien nicht nur gefährlich, sondern auch Grund für eine Anzeige.

CE-Kennzeichnung

Wer hierzulande Feuerwerk kauft, ist dagegen fast immer auf der sicheren Seite, auch weil die Polizei die Händler und deren Ware kontrolliert. Trotzdem sollten Käufer auf die CE-Kennzeichnung und die Altersbeschränkung auf der Verpackung achten. Obwohl die Polizei nicht aktiv nachforscht, wer im Ort welche Rakete anzündet, kann das verbotene Spektakel Folgen haben. "Grundsätzlich gibt es eine klare Gesetzeslage", betont Christian Mader, Gemeindebundpräsident und Bürgermeister von Schlatt. Vor zwei Jahren habe das Feuerwerk einer Gemeindebürgerin die Fassade des Nachbarhauses beschädigt. "Da steigt die Versicherung natürlich aus." Auch aus Rücksicht auf den Nachbarn selbst, appelliert Mader an die Bürger, solle man es mit den Böllern – auch da wo es erlaubt ist – nicht zu bunt zu treiben. Wild- und Haustiere, die durch die Kracher erschreckt werden, dürfe man ebenso wenig vergessen. Ganz und gar verbieten will er die lauten Knaller aber nicht: "Einmal im Jahr ist es recht, wenn alle dabei ein bisschen aufeinander schauen."

Die wichtigsten Infos: 
Feuerwerk wird je nach Stärke in vier Kategorien unterteilt. F1 (Knallfrösche) gibt es ab zwölf und F2 (kleine Raketen, Vulkane...) ab 16 Jahren. F3 und F4 dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern erworben und abgebrannt werden. Geprüfte Böller sind mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Feuerwerke ohne CE werden in Österreich nicht zugelassen. Böllern im Ortsgebiet ist verboten. Anzeigen drohen in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, Tankstellen oder Sportveranstaltungen. Feuerwerk sollte niemals in geschlossenen Räumen verwendet werden. Der Erwerb oder Bau von illegalen Böllern ist strafbar.

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