2.000 Euro für unrechtmäßig abgezogenen Urlaub
Arbeitgeber zog ehemaligem Lehrling unfreiwillige Minusstunden vom Urlaub ab. Arbeiterkammer erkämpfte Nachzahlung.
ATTERGAU. Eine Urlaubsersatzzahlung erkämpfte die Arbeiterkammer kürzlich für eine junge Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck. Ihr Arbeitgeber hatte nach der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses angeordnete Minusstunden vom noch offenen Urlaub abgezogen, berichtet die Arbeiterkammer.
Zu wenige Stunden am Dienstplan
Die junge Frau hatte drei Jahre lang eine Lehre zur Bürokauffrau in einem Betrieb im Attergau absolviert. Wie bei Lehrlingen gesetzlich vorgeschrieben, war eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart. Wegen der vom Arbeitgeber eingeteilten Dienstpläne wurde der Lehrling jedoch weniger als 40 Stunden beschäftigt. Diese von ihm selbst verursachten Minusstunden zog der Arbeitgeber laut Arbeiterkammer nach Beendigung des Dienstverhältnisses vom nicht verbrauchten Urlaub der jungen Frau ab. Insgesamt haben ihr dadurch 38,23 Arbeitstage gefehlt.
"Urlaub ist Urlaub"
Eine solche Vorgangsweise ist laut Arbeiterkammer deshalb rechtswidrig, da der Lehrling ja keineswegs freiwillig, sondern auf Anordnung des Chefs weniger gearbeitet hatte. „Urlaub ist Urlaub. Minusstunden dürfen nicht einseitig als Urlaub gewertet werden – nicht, wenn sie auf Gleitzeitkonten stehen, und schon gar nicht, wenn sie vom Chef angeordnet werden“, erklärt dazu Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer.
Mehr als 2.00 Euro nachbezahlt
Trotzdem habe der Unternehmer die Forderung nach einer korrekten Bezahlung in einem Schreiben an die Arbeiterkammer als „ungerecht“ und „aus menschlicher Sicht nicht fair“ bezeichnet. Zudem habe er angeboten, nur die Hälfte der Forderung zu begleichen. Nach mehreren Telefonaten und einem Schriftwechsel habe die Arbeiterkammer jedoch erreicht, dass der Unternehmer die Unhaltbarkeit seiner Position einsah. Er zahlte der jungen Frau etwas mehr als 2.000 Euro als Ersatz für den nichtverbrauchten Urlaub nach.
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