Datenschutz: Kein Kindergeburtstag
Firmen müssen künftig Buch führen, wie sie welche Daten verwenden, und darüber informieren.
BEZIRK (rab). "Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft alle Unternehmen, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zur Industrie", sagt Holger Mühlbauer von der Firma Attersee Consulting in Nußdorf. Er warnt davor, das neue Gesetz auf die leichte Schulter zu nehmen. "Dagegen war die Einführung der Registrierkasse ein Kindergeburtstag." Die Verordnung regelt einheitlich in der gesamten EU, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen.
Unternehmer wissen Bescheid
"Grundsätzlich weiß der Großteil der Unternehmer Bescheid, worum es geht", meint Josef Renner, Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer. Jedoch gebe es gerade bei speziellen Detailfragen noch viele Unklarheiten. So sind nicht nur Mitarbeiterdaten betroffen, sondern alle Daten von Bewerbern, Kunden oder Lieferanten, sofern der Bezug zu einer natürlichen Person hergestellt werden kann.
Neue Rechte und Pflichten
"Auch ein Adressbuch im Handy unterliegt der Verordnung, wenn es beruflich genutzt wird", erklärt Mühlbauer. Ebenso betroffen seien Visitenkarten, wenn sie geordnet sind. Über die Verwendung all dieser Daten müssen Firmen künftig Buch führen: "Alle Datenverarbeitungstätigkeiten müssen in einem Verfahrensverzeichnis dokumentiert und auf Verlangen der Datenschutzbehörde vorgelegt werden." Zudem müssen Firmen Betroffene in einer Datenschutzerklärung umfassend informieren. Diese erhalten das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten, auf Herausgabe der Daten und auf Berichtigung. Sie können gegen die weitere Verwendung Widerspruch einlegen und die Löschung der Daten verlangen.
Gegenseitiges Verständnis gefragt
"Es braucht sich aber niemand fürchten. Die meisten Firmen verwenden Daten zur Kundenbindung und Kundenfreundlichkeit", beruhigt Renner. "Wenn jemand nicht möchte, dass seine Daten verwendet werden, kann er anrufen. Das Unternehmen wird den Wunsch respektieren und die Daten löschen." Da dies gerade für kleine Unternehmen oft mühsam ist, bittet er um gegenseitiges Verständnis. "Viele haben über Jahre Kundenkarteien angelegt, teils noch mit Karteikarten – das anzupassen ist natürlich gerade für die Kleinen ein Riesenaufwand."
Abmahnwelle befürchtet
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen den Firmen hohe Strafen. Unternehmensberater Mühlbauer rechnet deshalb mit einer Abmahnwelle durch Anwälte, die sich auf Datenschutzrecht spezialisieren. Daran glaubt Renner jedoch nicht: "Diese Befürchtung hat es auch schon bei der Barrierefreiheit gegeben, da ist aber nichts passiert."
Zur Sache
Am 25. Mai 2018 tritt die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Bis dahin müssen Unternehmen alle Anforderungen erfüllen, sonst drohen empfindliche Strafen.
DieWirtschaftskammer OÖ unterstützt Unternehmer mit Vorträgen und persönlicher Beratung.
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