Gebühren: Was sich 2013 ändert
BEZIRK. Seit 1. Jänner gibt es wieder einige neue Beträge in der Krankenversicherung (für den Bereich ASVG-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich 4.440 Euro, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 8.880 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 386,80 Euro pro Monat. Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr 5,30 Euro – für die Befreiung von der Rezeptgebühr (auf Antrag) gelten folgende Grenzbeträge: und zwar für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte 837,63 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.255,89 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. Ebenso gilt die Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen, wie etwa chronisch Kranke, sofern die monatlichen Nettoeinkünfte 963,27 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.444,27 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. In allen Fällen erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um 129,24 Euro.
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