Landesgericht Krems
Nachbar-Terrasse gestürmt und zugeschlagen

- Diversion auf Probe für den Angeklagten.
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Der 45-jährige Bundesheerangehörige aus dem Bezirk zeigte sich am Kremser Landesgericht zur Anklage gegen ihn wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung von Anfang an voll inhaltlich geständig.
Null Lebensqualität
„Ich wohne seit 18 Jahren in dem Reihenhaus. Seit Februar haben ich und meine Familie null Lebensqualität. Da ist mein Nachbar mit seiner Frau und vier Söhnen eingezogen. Sofort gab es Probleme. Immer Lärm und Schimpftiraden, auch unter ihnen. Zuerst ließ er seinen Dobermann am Weg zwischen den Häusern laufen. Meine Frau hatte Angst. Seine Kinder spielen in ihrem Garten Fußball, nicht am benachbarten Spielplatz. Der Ball flog hundertmal zu uns herüber. Die Nachbarin beschimpft mich als Kinderschänder. Auch die Söhne beschimpfen mich. Meine Frau traut sich nicht mehr aus dem Haus. Alle meine Beschwerden bei der Genossenschaft, beim Bürgermeister und der Polizei haben nichts gebracht. Ja, im Mai sind mir die Sicherungen durchgebrannt. Ich bin auf das Grundstück eingedrungen und habe auf den Nachbarn eingeschlagen. Ich suche bereits ein neues Heim, wir ziehen weg. Ich habe bereits freiwillig ein Anti-Gewalt-Training absolviert,“ gab er an.
Hereingestürmt
Der 50-jährige Nachbar, der bei dem Vorfall Verletzungen im Gesicht und an der Hüfte erlitt schilderte den Vorfall so: „Ich bin nach Hause gekommen und habe mir Essen gewärmt. Dann bin ich auf die Terrasse zu meiner Frau. Plötzlich ist der Angeklagte hereingestürmt und auf mich losgegangen. Ich wusste gar nicht, was er will. Ich sagte zu meiner Frau, geh rein zu den Kindern und ruf die Polizei. Der Nachbar hat mir mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und geschrien, dass er uns alle verräumt. Ich verlor das Gleichgewicht, bin über den Schirmständer gestürzt und habe mich an der Hüfte verletzt. Der Krankenwagen brachte mich ins Spital. Dann war ich im Krankenstand. Ich leide unter Spätfolgen, muss zum Augenarzt und schreie im Schlaf.“
1000 Euro bezahlt
Der Verteidiger des Angeklagten führte aus, dass sein Mandant bereits 1000 Euro Teilschmerzensgeld an das Opfer bezahlt habe, weitere Forderungen erkenne man nicht an. Beide Ehefrauen bestätigten mehr oder minder das Geschehen, ebenso zwei Polizeibeamte die im Einsatz waren. Eine Handyaufnahme bestätigte, dass die Ehefrau des Opfers den Angeklagten als Kinderschänder bezeichnet hatte. Diese hatte dies zuvor im Zeugenstand bestritten.
Die Richterin stellte das Verfahren mittels Diversion und zweijähriger Probezeit vorläufig ein. Sie begründete dies mit der reuigen Verantwortung des Bundesheerangehörigen. Zudem habe er bereits 1000 € Schadenersatz für die Körperverletzung geleistet und sei bisher unbescholten. Zudem wertete sie die Äußerungen in Rage nicht als rechtlich relevante Bedrohung mit dem Tod. -Kurt Berger
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