Übertragung von Grund und Boden wird empfindlich teurer
Grundstückswert statt Einheitswert: Übertragung noch heuer spart bares Geld
Wer sein Haus oder seine Wohnung an ein Familienmitglied übertragen möchte, sollte das noch heuer erledigen. Denn durch die Steuerreform wird das Übertragen, Schenken oder Erben von Immobilien empfindlich teurer.
Ein Beispiel rechnet die Rechtsanwältekammer vor: Bei einem Grundstückswert von 400.000 Euro werden ab 1. Jänner 4.250 Euro Grunderwerbssteuer fällig. Überträgt man das Grundstück noch heuer, spart man fast 2.650 Euro.
Das liegt an umfassenden Änderungen des Grunderwerbssteuergesetzes. Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Übertragungen innerhalb der Familie 2% vom sogenannten dreifachen Einheitswert, der die Bemessungsgrundlage bildet. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wird.
Die Steuerreform bringt mit Jahreswechsel umfangreiche Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese Änderungen betreffen insbesondere Übertragungen von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) innerhalb der Familie, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften. Ab 1. Jänner 2016 wird für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie anstelle des dreifachen Einheitswertes der in den meisten Fällen wesentlich höhere Grundstückswert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Außerdem ändert sich auch der Steuersatz, der ab kommendem Jahr in drei Stufen berechnet wird. Für die ersten 250.000 Euro werden 0,5 Prozent des Werts fällig, für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent und darüber hinaus 3,5 Prozent. Kurz: Wer Steuer sparen möchte, sollte noch heuer schenken oder übertragen.
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