Landesgericht Krems
Wegen Sorgerechtsstreits mit der Ex ausgezuckt

Verhandlung wegen Nötigung und gefährlicher Drohung. | Foto: Kurt Berger
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Während eines Telefonats mit seiner Tochter stieß der 36-Jährige aus dem Bezirk Waidhofen gefährliche Drohungen gegen seine Ex-Partnerin und deren neuen Mann aus. Er verängstigte damit auch die Fünfjährige.

BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Der 36-Jährige hat offensichtlich ein Aggressionsproblem. Wegen dieses Vorfalls im Dezember 2023 musste er sich wegen Nötigung und gefährlicher Drohung verantworten. Auf Grund noch offener Bewährungsstrafen im Ausmaß von 18 Monaten und sechs Wochen wegen Sachbeschädigung, Urkundenunterdrückung und schwerer Körperverletzung stand auch der Widerruf dieser bedingt nachgesehenen Urteile im Raum.

Provoziert

Der Beschuldigte meinte, seine Ex versuche seit Jahren ihm die Tochter wegzunehmen. Immer gebe es Probleme wegen der Besuchsmodalitäten und Sorgerechtsverhandlungen vor Gericht. Er glaube, dass sie ihn bewusst provoziere, um das alleinige Sorgerecht zu erreichen.

Nicht im Griff

Zu den gefährlichen Drohungen zeigte er sich geständig, auch eine Gesprächsaufzeichnung besagten Telefonats mit seinen Drohungen gegen seine Ex und deren jetzigen Mann bestätigten dies. Er habe seine Emotionen nicht im Griff gehabt, gab er noch an.

Lange gefürchtet

Die Kindesmutter gab an, dass sie die Drohungen ernstgenommen habe. Sie habe wochenlang alle Zimmer im Haus versperrt, da sie befürchtete, dass ihr Ex vorbeikommen würde. Sie habe auch Hilfe in Anspruch genommen. Ihr Anwalt forderte 1000 Euro Schmerzensgeld für erlittene Qualen.

Der Richter verzichtete auf einen Widerruf der offenen Strafen, verlängerte die Probezeit von drei auf fünf Jahre. Für den aktuellen Vorfall verhängte er eine Haftstrafe von neun Monaten, davon sechs bedingt. Der 36-Jährige muss demnach drei Monate einsitzen, kann jedoch eine Fußfessel beantragen. Zudem sprach der Richter ein Annäherungsverbot gegen ihn aus und die Auflage ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren. Der Ex wurden 500 Euro zugesprochen. Nicht rechtskräftig.

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