Erwachsenenschutzrecht: Das sind die Änderungen
Elisabeth Lehr erklärte bei einem Themenabend, was es nun zu beachten gibt
VITIS. Die Caritas Recycling Vitis und die carla Vitis luden im Rahmen des neuen Erwachsenenschutzgesetztes zu einem Angehörigenabend ein, bei dem Elisabeth Koller und Elisabeth Lehr vom Niederösterreichischen Landesverein für Sachwalterschaft zu diesem aktuellen Thema referierten.
Ziel des neuen Erwachsenenschutzgesetzes ist vor allem, die Anzahl der Sachwalterschaften (derzeit ca. 60.000 in Österreich) drastisch zu senken. Auch Vorgaben der Vereinten Nationen machten die Überarbeitung des Sachwalterrechts notwendig.
Erklärtes Ziel ist es nun, die Selbständigkeit jeder Person so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und anzuerkennen sowie sie in ihren Angelegenheiten zu unterstützen und nicht über sie hinweg zu entscheiden. In Zukunft wird es vier möglich Arten der Vertretung einer unterstützungsbedürftigen volljährigen Person geben, die durch unterschiedlich ausgeprägte Befugnisse den Betroffenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Das neue Recht soll Vorteile des alten Sachwalterrechts übernehmen, aber seine Schwächen beseitigen.
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