Stadt Wels
Mit tierfreundlichen Mittel gegen Glatteis
Glatteis und Schnee verpflichten Haus- und Grundstückseigentümer im Winter wieder dazu, die Wege zu säubern. Dabei sollte auf tierfreundliche Mittel geachtet werden.
WELS. Der Winter rückt immer und bringt somit auch Glatteis und Schneefall mit sich. Zu dieser Zeit sind Haus- und Grundstückseigentümer in Ortsgebieten wieder gesetzlich dazu verpflichtet, die öffentlichen Gehsteige, Geh- und Radwege sowie Stiegenanlagen entlang ihres Grundstücks zu säubern.
Streusalz schadet Pfoten
Wichtig: Schädliche Chemikalien sowie Streusalz sollen dabei auf diesen Flächen nicht verwendet werden. „Streusalz schadet den Pfoten unserer Vierbeiner, es wirkt sich aber auch negativ auf die Bäume und Böden aus“, sagt Umweltstadtrat Thomas Rammerstorfer und ergänzt: „Deswegen, den Tieren und Pflanzen zuliebe: Bitte setzen Sie es so sparsam wie möglich ein.“
Sand und Rollsplitt
Gerade Hunde sind hier besonders empfindlich: „Durch die Kombination mit Splitt und dem mit Eis verklumpten Fell an den Pfoten entstehen oft Probleme wie Scheuerstellen, welche wiederum zu Rissen in der Hornhaut und sogar Ekzemen führen können“, erklärt der Österreichische Tierschutzverein. Viel mehr sollte also auf tierfreundliche Mittel wie Sand oder auch Rollsplitt zurückgegriffen werden.
Wer weitere Tipps zum Thema sucht wird unter tierschutzverein.at/streusalz fündig. Eine telefonische Auskunft ist auch jederzeit unter 0662/843 255.
Regelungen
Gesäubert werden müssen die Gehsteige, Geh- und Radwege sowie Stiegenanlagen Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 20 Uhr. In Straßen oder Fußgängerzonen ohne Gehsteig ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Achtung: Das Ablagern von Schnee auf der Straße oder dem Gehsteig ist – außer nach vorherigem Einholen einer behördlichen Bewilligung – verboten.
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