"Wir sind auf alles vorbereitet"
Polizei kennt zu Silvester keine Toleranz bei Böllern und Randalen

Das Feuerwerk zu Silvester ist umstritten. Wenn schon, dann nur mit heimischer Pyrotechnik. | Foto: WK
  • Das Feuerwerk zu Silvester ist umstritten. Wenn schon, dann nur mit heimischer Pyrotechnik.
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Mit dem Jahreswechsel naht auch wieder die Zeit der Böller und Raketen. MeinBezirk hat nachgefragt, welche Regeln für das Silvesterfeuerwerk in Wels gelten, und welche Gefahren man beachten sollte.

WELS. Zwölf Tage vor Weihnachten hatte die Polizei an der Grenze zu Tschechien wie jedes Jahr alle Hände voll zu tun. Innerhalb nur weniger Stunden wurden bei einer Schwerpunktkontrolle 160 Kilogramm illegale Pyrotechnik mit mehr als 22 Kilogramm reinem Sprengstoff sichergestellt. Darunter auch hochgefährliche Böller, so groß wie eine Spraydose. Diese enthalten 200 Gramm explosives Pulver – absolut tödlich im Umkreis von 1,5 Metern, wie Sprengstoffexperte Markus Kreilmeier von der LPD OÖ warnt. Kontrolliert wird aber nicht nur an der Grenze, auch auf Welser Stadtgebiet verstärkt die Polizei zwischen Weihnachten und Neujahr die Streifen in allen Stadtteilen. "Wir sind auf alles vorbereitet", so Stadtpolizeikommandant Stefan Müller und spricht zudem gleich eine deutliche Warnung in Richtung möglicher Krawallmacher aus: "Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt und wird von uns entsprechend geahndet."

Nur Knallerbsen sind erlaubt

Doch nicht nur Schmuggelware, auch legale Feuerwerksartikel unterliegen strengen Regeln: Denn in Wels sind private Feuerwerke der an sich ab 16 Jahren legalen Klasse F2, im gesamten Stadtgebiet verboten. Eine Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters könnte das zwar aufheben, die gibt es in Wels aber wie immer auch heuer nicht. "Ich habe vor fast zehn Jahren auch den Verkauf von Feuerwerken auf öffentlichem Gut verboten", so Sicherheitsreferent und Vizebürgermeister Gerhard Kroiss (FPÖ). Lediglich leise und ungefährliche Artikel der Klasse F1, wie Knallerbsen oder Tischfeuerwerke, sind ab zwölf Jahren erlaubt. Profi-Feuerwerksartikel der Klassen F3 und F4 erfordern ohnehin spezielle Nachweise und Genehmigungen und sind nur für Profis.

Rücksicht auf Tiere nehmen

Kroiss verweist auf weitere Einschränkungen: „Feuerwerkskörper dürfen erst recht nicht in der Nähe von Gotteshäusern, Krankenhäusern, Tierheimen, Tankstellen oder großen Menschenansammlungen gezündet werden.“ Verstöße können mit Strafen bis zu 3.600 Euro geahndet werden. Der Naturschutzbund warnt zudem vor den Auswirkungen auf Tiere: Raketen und Böller können bei Wildtieren Panik auslösen, was oft tödlich endet.

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