„Unerträglicher Verwesungsgestank“
Tochter lebt weiter in Leichen-Wohnung in Wels
- In Wels-Neustadt machen sich Nachbarn Sorgen um eine 53-Jährige und ihre Wohnung, in der der Leichnam ihrer Mutter gefunden wurde.
- Foto: smarterpix/exty
- hochgeladen von Philipp Paul Braun
Der Fall eines Leichenfundes in einem Mehrparteienhaus in Wels-Neustadt lässt die Nachbarn auch eine Woche nach der schrecklichen Entdeckung nicht los. Das Stiegenhaus wurde zwar gereinigt, doch die Wohnung, in der eine 86-Jährige wochenlang gelegen hatte, so vermuten Nachbarn – nicht. Auch um die Tochter, die neben der toten Frau lebte, machen sich die Bewohner Sorgen - sie lebt nämlich nach wie vor dort.
WELS. Nach dem schockierenden Fund einer stark verwesten Leiche einer 86-Jährigen in einem Wohnkomplex in Wels Neustadt bleibt die Situation rund um eine Tochter, einer 53-jährigen Hausbewohnerin für Nachbarn weiter unerklärlich: Die hatte wochenlang neben dem verwesenden Körper ihrer Mutter gelebt – sei ein und aus gegangen. Erst als der Leichengeruch unerträglich wurde, schlugen die Nachbarn Alarm. Wie die Welser Staatsanwältin Kerstin Kutsam erklärt, sei die Obduktion der 86-Jährigen gerade am Laufen. Der überaus starke Verwesungsgrad erschwere das Verfahren aber:
"Man tut sich aufgrund der Leichenveränderungen hart, da man Verletzungsmerkmale nicht mehr so gut erkennen kann, es werden aber weitere Unersuchungen durchgeführt."
Tochter lebt in der Wohnung
Laut Hausbesorgerin wurde der Gang und das Stiegenhaus tagelang von ihr aufwendig mit Desinfektionsmittel und Sprays gereinigt, um dem Gestank Herr zu werden, doch in die Wohnung habe man nicht dürfen. "Ich habe keine Firma gesehen, die hier gereinigt hätte – es sind auch keine Fenster gekippt und es macht auch nicht den Anschein, als dass groß sauber gemacht wurde", so eine Nachbarin im Gespräch mit MeinBezirk – sie wirkt verstört.
"Ich mache mir sorgen um die Frau, und es stellt sich mir die Frage, ob man da nicht etwas machen kann, um ihr zu helfen."
Sorge um 53-Jährige
"Wenn hier eine Gefährdung vom eigenen oder dem Leben anderer besteht", muss der Staat eingreifen, heißt es vom Vertretungsnetz Oberösterreich: "Es muss geklärt werden, ob eine Erwachsenenvertretung vorliegt oder eine infrage käme", so Karina Lokosek. Das sei Sache des Gerichtes – gehe es um Hygieneprobleme, sei der Magistrat der Stadt Wels zuständig.
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