Maßnahmen rechtens?
Kritik an Kurz: "Niemand steht über dem Gesetz"
Nachdem sich das Corona-Virus vor allem in Norditalien in Windeseile ausgebreitet hatte und Fälle im Tiroler Skiort Ischgl bekannt geworden sind, hatte die österreichische Regierung blitzschnell gehandelt und drei komplexe Gesetzesinitiativen durchs Parlament geboxt. Die Bevölkerung war anfangs diesbezüglich mit den Maßnahmen durchwegs einverstanden. Nun wird erste Kritik an der Vorgehensweise laut. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bleibt bei den durchgewunkenen Gesetzen.
ÖSTERREICH. Die Regierung hat über Demokratie und Rechtsstaat entschieden. Doch wurden die Bürger durch die von der Regierung erlassenen Gesetze in ihren Grund- und Freiheitsrechten im Verhältnis zur pandemischen Lage zu sehr eingeschränkt? Auch in einem Ausnahmezustand müssen die Regeln von Rechtsstaat und Verfassung weiter gelten. Auch eine kritische Prüfung der Maßnahmen durch Opposition, Experten, sowie Verfassungsjuristen muss zulässig sein.
Bei einer Pressekonferenz am Dienstag winkte der Kanzler ab, als ihm die kritische Frage gestellt wurde, ob man, sollten die in Windeseile beschlossenen Gesetze verfassungsmäßig rechtmäßig seien, diese rückgängig machen würde. Dass möglicherweise manche Gesetzestexte mangelhaft sind, wie Kritiker meinen, begründete der Kanzler damit, dass „wir schnell gehandelt haben“. Und er rechtfertige das Vorgehen damit, dass das „gut funktioniert“ habe.
"Am Ende das Tages entscheidet Verfassungsgerichtshof“
Kurz beantwortete am Dienstag die Fragen nach der verfassungsmäßigen Rechtsstaatlichkeit der erlassenen Gesetze und Verordnungen, dass diese „sind nicht von Dauer“ seien. Bis eine Überprüfung durch die Höchstgerichte stattgefunden habe, „werden sie nicht mehr in Kraft sein“, so Kurz. Die Juristen des Gesundheitsministeriums hätten sich jedenfalls um verfassungskonforme Abläufe bemüht. Der Kanzler: „Ich bitte um etwa Nachsicht, dass es eine Ausnahmesituation ist.“ Juristen sollten Fragen in diesem Bereich nicht überinterpretierten. Es gehe darum, dass die Maßnahmen von allen Menschen eingehalten werden und „die Republik funktioniert“. „Ob alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung ist, wird am Ende das Tages des Verfassungsgerichtshof entscheiden.“ Zu diesem Zeitpunkt würden die Maßnahmen aber ohnehin nicht mehr in Kraft sein, sagte der Kanzler.
Der Staat ist an die Gesetze und an die Verfassung gebunden, das gilt auch in Krisen- und Kriegszeiten, so Rechtsexperte Manfred Matzka gegenüber dem Radiosender Ö1.
Anschober: Experten werden Gesetze prüfen
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagte am Dienstagabend in der ZIB 2, dass die Regierung bereits eine Expertengruppe einberufen habe, diese "allfällige Unschärfen" in Gesetzen, Verordnungen und Erlässen prüfen werde und sie diese allenfalls auch „selbstverständlich“ bereinigen würde. Unter den Mitgliedern dieser Expertengruppe befinden sich Verfassungsexperten und Chefjuristen aus den Ministerien, sowie auch Ex-Verwaltungsgerichtshof-Präsident und Interimsjustizminister Clemens Jabloner. Am Donnerstag würde diese Expertengruppe erneut tagen. Anschober bat um Verständnis, dass man bei der Bekämpfung der Pandemie unter enormem Zeitdruck gestanden sei: "Es hat sich mitunter um einen Wettlauf gegen die Zeit gehandelt."
Kritik der Opposition
Irritiert zeigte sich der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried über die Aussagen des Kanzlers, angesprochen auf die Kritik, dass manche Gesetze nicht verfassungskonform wären. „Es ist beunruhigend, wenn ein Chef einer Regierung sich so wenig um Rechtsstaatlichkeit und Rechtskonformität kümmert und einen so schlampigen Umgang pflegt“, so Leichtfried, Obmann des Verfassungsausschusses. Befremdlich sei es auch, dass Kurz in aller Öffentlichkeit keine Verantwortung für Richtungsfehler übernimmt, sondern „sich ungeniert an Beamtinnen und Beamten zuschiebt“. Und der Klubchef weiter: „Gerade in Zeiten der Krise und der besonderen Herausforderungen muss der Rechtsstaat gewahrt bleiben“, so Leichtfried, der bereits in Vergangenheit vor „unverhältnismäßigen und überschießenden Eingriffen in Grund- und Freiheitsrechte“ gewarnt hat. „Mit der Verfassung, der Grund- und Freiheitsrechten muss jeder von uns- und ganz besonders ein Regierungschef sorgsam umgehen. Niemand steht über dem Gesetz“, so Leichtfried abschließend.
Neos: "Aussagen eines Kanzlers nicht würdig"
Irritiert zeigt sich auch NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger: „Diese Aussagen sind eines Bundeskanzlers nicht würdig, niemand darf sich außerhalb der Gesetze bewegen. Gerade in Krisenzeiten ist es besonders wichtig genau darauf zu achten. Das nennt man Herrschaft des Rechts. Weder darf man hier ,Nachsicht‘ walten lassen, noch mit einem ,Bemühen‘ zufrieden geben. Letztlich ist vor allem die jeweilige Ministerin, der jeweilige Minister dafür verantwortlich, dass Erlässe und Verordnungen verfassungskonform ausgearbeitet werden, nicht die Juristinnen und Juristen im Ministerium“, mahnt Meinl-Reisinger. Die Neos hätten viele Schritte der Regierung nicht nur befürwortet, sondern auch entsprechend gesetzlich mit auf den Weg gebracht. Das heiße aber ganz sicher nicht, dass die Regierung damit einen Blanko-Scheck in der Hand hält für rechtswidriges Vorgehen. ",Bemühen‘ ist uns zu wenig – wir erinnern den Bundeskanzler an seine Verantwortung, den Rechtsstaat gerade in diesen Zeiten hochzuhalten und an seine Verantwortung gegenüber dem Gesetz und dem Parlament“, erklärt Meinl-Reisinger.
FPÖ: "Flapsiger Umgangston mit Rechtsstaat"
nicht nur die Kommunikation der Regierung gegenüber der Bevölkerung zu hinterfragen, sondern auch das Rechtsverständnis des Kanzlers. „Nicht verfassungskonform – na und? Darauf lässt sich die Antwort von Kurz auf Fragen nach der Verfassungskonformität von Corona-Gesetzen und -Verordnungen zusammenfassen. Ein derart flapsiger Umgangston in Zusammenhang mit dem Rechtsstaat ist einer Demokratie unwürdig“, so Kickl.
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