Tests & Besucherregeln
Diese Corona-Regeln gelten ab dem 1. Juli in Wien

Am 1. Juli besteht auch keine Möglichkeit mehr, einen "Alles gurgelt!"-Test, also Gurgeltest, durchzuführen. (Archiv) | Foto: tba
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  • Am 1. Juli besteht auch keine Möglichkeit mehr, einen "Alles gurgelt!"-Test, also Gurgeltest, durchzuführen. (Archiv)
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Gurgeltest-Aus, Gratis-Tests bei Symptomen, Besucherregeln: Die BezirksZeitung listet für dich die wichtigsten Corona-Regeln ab dem 1. Juli.

WIEN. Rund 1.220 Tage nach dem ersten Corona-Fall in Wien, wird die Pandemie in Österreich und so auch in Wien endgültig für beendet erklärt. Corona ist ab dem 1. Juli eine gewöhnliche Infektionskrankheit wie etwa die Grippe.

Das heißt, dass man die Infektionskrankheit nicht mehr anzeigen muss, die Meldepflicht nach einem positiven Corona-Test endet also. Auch der grüne Pass wird eingestellt, es wird also keine Zertifikate mehr für Tests, eine Genesung oder Corona-Impfung geben.

Gurgeltest-Aus

Am 1. Juli besteht auch keine Möglichkeit mehr, einen "Alles gurgelt!"-Test, also Gurgeltest, durchzuführen. "Vielen Dank, dass Sie das Testangebot von ´Alles gurgelt!´ genutzt haben und damit sich selbst und ihre Umgebung geschützt haben", steht auf der Website der Stadt Wien.

In Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) bleiben die im Zuge der Pandemie eingeführten Besucherregeln weiterhin.  | Foto: Weingartner-Foto / picturedesk.com
  • In Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) bleiben die im Zuge der Pandemie eingeführten Besucherregeln weiterhin.
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Das Testen für Menschen mit Symptomen bleibt in der Hauptstadt weiterhin kostenlos. "Damit man kostenlos zu einem Test kommt – allerdings zu einem Antigen-Test –, geht man zum niedergelassenen Arzt, und der macht dann einen Antigen-Test. Einen weiterführenden Test gibt es in Ausnahmefällen, kann der praktische Arzt, der niedergelassene Arzt, diesen einleiten. Ansonsten, wenn man ohne Symptome einen PCR-Test haben möchte, müsste man den gegen Kosten in der Apotheke machen lassen", erklärt die MA 15 bei "Wien heute" ("ORF").

Wenn man sich in einer Apotheke testen lassen will, kann man sich ab dem 1. Juli nicht mehr über die Plattform "Österreich testet" anmelden, die Anmeldung erfolgt in der testenden Apotheke.

Wenn man sich in einer Apotheke testen lassen will, kann man sich ab dem 1. Juli nicht mehr über die Plattform "Österreich testet" anmelden, die Anmeldung erfolgt in der testenden Apotheke. (Symbolfoto) | Foto: Barbara Schuster
  • Wenn man sich in einer Apotheke testen lassen will, kann man sich ab dem 1. Juli nicht mehr über die Plattform "Österreich testet" anmelden, die Anmeldung erfolgt in der testenden Apotheke. (Symbolfoto)
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Besucherregeln bleiben

In Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) bleiben die im Zuge der Pandemie eingeführten Besucherregeln weiterhin. So sind auch weiter nur drei Be suchende pro Tag erlaubt, und das nicht zur gleichen Zeit. Das gilt auch für das Allgemeine Krankenhaus (AKH) sowie AUVA-Spitäler. Von Montag bis Sonntag gelten die Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr in WiGev-Spitälern.

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In Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) bleiben die im Zuge der Pandemie eingeführten Besucherregeln weiterhin.  | Foto: Weingartner-Foto / picturedesk.com
Wenn man sich in einer Apotheke testen lassen will, kann man sich ab dem 1. Juli nicht mehr über die Plattform "Österreich testet" anmelden, die Anmeldung erfolgt in der testenden Apotheke. (Symbolfoto) | Foto: Barbara Schuster
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