22 Monate Haft
Wiener Unternehmer nach Reparaturbonus-Betrug verurteilt

- Ein Wiener Unternehmer soll 1.041 gefälschte Rechnungen ausgestellt zu haben, um unrechtmäßig Gelder aus dem EU-finanzierten Reparaturförderfonds zu erhalten. (Symbolbild)
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Ein Wiener Unternehmer soll 1.041 gefälschte Rechnungen ausgestellt haben, um unrechtmäßig Gelder aus dem EU-finanzierten Reparaturförderfonds zu erhalten. Dies führte zur ersten Anklage dieser Art in Österreich durch die Europäische Staatsanwaltschaft. Das nicht rechtskräftige Urteil: 22 Monate Haft, davon sechs Monate bedingt.
WIEN. Das Wiener Landesgericht hat am Mittwoch einen 45-jährigen Unternehmer zu 22 Monaten Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Der Mann hatte zwischen Juni 2022 und März 2023 widerrechtlich 162.000 Euro aus dem EU-Förderprogramm "Reparaturbonus" erschlichen. Zusätzlich wurde er beim Versuch erwischt, weitere 40.000 Euro zu erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte insgesamt 1.041 Anträge gestellt und damit die Erstattung für angeblich durchgeführte Reparaturen geltend gemacht. Der Schöffensenat stellte jedoch fest, dass es sich dabei um einen umfassenden Betrug handelte. Der Software-Entwickler hatte 2021 seine eigene Firma gegründet und in betrügerischer Absicht sowohl Kunden als auch Reparaturen erfunden. Scheinrechnungen sollten die Voraussetzungen für die Förderungen belegen, obwohl keine Reparaturen stattfanden.
Erste Anklage in Österreich
Der Angeklagte behauptete in seiner Beschuldigteneinvernahme, tatsächlich Leistungen erbracht zu haben. Er habe versucht, seine Firma mit sinnvollen Dienstleistungen zu retten. Konkret hätten Sub-Unternehmer bei 800 Kunden die Tuner aus deren Fernsehgeräten entfernt, um die GIS-Gebühr zu umgehen. Dies stellte jedoch keine Reparatur dar. Der Angeklagte räumte ein, dass sein Vorgehen falsch war, bestand aber darauf, dass Arbeiten durchgeführt wurden.

- Es handelte sich um die erste von der Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) eingebrachte Anklage in Österreich. (Archiv)
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Es handelte sich um die erste von der Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) eingebrachte Anklage in Österreich. Der 45-Jährige war im Januar festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Aufgrund der Anrechnung der U-Haft wurde er nach der Verhandlung entlassen. Die Staatsanwaltschaft meldete jedoch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an.
Neben dem schweren gewerbsmäßigen Betrug wurde dem Angeklagten auch ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU vorgeworfen. Von diesem Anklagepunkt wurde er aus formalen Gründen freigesprochen, da nicht mehr feststellbar war, ob die Mittel aus dem EU-Fördertopf stammten.
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