Klage wegen Ehrenbeleidigung
Kickl verlor den Prozess gegen Rosam

- FPÖ-Chef Herbert Kickl wehrte sich, nachdem Wolfgang Rosam behauptete "Kickl sei" angeblich "gegen Corona geimpft".
- Foto: BMI/Gerd Paucher
- hochgeladen von Patricia Hillinger
Das Handelsgericht Wien wies Kickls Klage wegen Ehrenbeleidigung ab. Falstaff-Herausgeber Rosam und Jurist Noll begrüßen den „Sieg für die Meinungsfreiheit“.
WIEN. Die Aufregung war groß und FPÖ-Chef Herbert Kickl berief sogar extra eine Pressekonferenz ein, um zu beweisen, dass er weder gegen Covid-19 geimpft noch genesen war. Der PR-Berater und Falstaff-Herausgeber Wolfgang M. Rosam gab nämlich in einer TV-Sendung das Gerücht wieder, Kickl sei geimpft.
Allerdings distanzierte sich Rosam von diesem Gerücht, indem er sagte: „Böse Zungen behaupten – und ich sage jetzt nicht, dass das so ist –, Kickl wäre geimpft...“. Darüber echauffierte sich der FPÖ-Parteichef dermaßen, dass er Rosam wegen Ehrenbeleidigung klagte.
Die Klage wurde vom Handelsgericht Wien abgewiesen
„Wenn man Derartiges in einer politischen TV-Analyse nicht mehr sagen dürfte und Politiker das jederzeit einklagen könnten, hörte sich jeder öffentliche und journalistische politische Diskurs auf“, behauptete Rosam. Nun gewann er den Prozess. Kickls Klage wurde vom Handelsgericht Wien abgewiesen.

- Der PR-Berater und Falstaff-Herausgeber Wolfgang M. Rosam gab in einer TV-Sendung das Gerücht wieder, Kickl sei geimpft. Nun gewann er den Prozess.
- Foto: Ian Ehm
- hochgeladen von Patricia Hillinger
Politiker müssen sich das gefallen lassen; noch dazu wo dieses Gerücht im Konjunktiv wiedergegeben wurde und sich der Beklagte selbst nicht damit identifizierte – heißt es sinngemäß in der Klagsabweisung. Für Rosam und seinen Rechtsanwalt Alfred Noll ist das ein „Sieg über die Meinungsfreiheit“.
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