Opfer der NS-Militärjustiz
NS-Gedenktafel am Stubenring enthüllt
Am Regierungsgebäude am Stubenring wurde am Montag eine Gedenktafel für die Opfer der NS-Militärjustiz veröffentlicht. Vor Ort waren Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), Justizministerin Alma Zadić (Grüne), Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).
INNERE STADT. Das Projekt des Personenkomitees "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" wurde von Sozialminister Rauch initiiert. Er gab den Auftrag bereits kurz nach seinem Amtsantritt im März des Vorjahres. "Der Blick auf Terror und Unrecht des Nationalsozialismus zeigt uns, wie wichtig es ist, zu jeder Zeit klar Position zu beziehen: für die Menschenrechte, den Humanismus, für die Demokratie", so Rauch.
Standort der Militärjustiz
Das Regierungsgebäude am Stubenring 1 wurde 1913 als Reichskriegsministerium der Monarchie errichtet. Nach dem "Anschluss" Österreichs an Deutschland im Jahr 1938 diente es als Standort für die Militärjustiz, um sich auf den bevorstehenden Krieg vorzubereiten. Bis 1945 war es ein wichtiger Teil des Wehrmachtsjustizsystems und somit Teil des nationalsozialistischen Unrechtssystems in Österreich.
Heute beherbergt das Gebäude das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Bisher gab es im Gebäude keine Erinnerungen mehr an seine Verwendung während des Nationalsozialismus.
Dazu Justizministerin Zadic:
"Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Ihn müssen wir schützen und stärken, denn unsere Geschichte erinnert uns schmerzlich daran, wie schnell eine liberale Rechtsordnung in einen autoritären Unrechtsstaat kippen kann. Um diese Erkenntnis im Bewusstsein zu halten ist es wichtig, dass wir Orte wie diesen, an denen dem NS-Regime gedient wurde, als solche sichtbar machen. Hier wurde Recht im Namen des Unrechts gesprochen und unzählige unschuldige Menschen zum Tode verurteilt. Für mich ist klar: Wir können das Unrecht und den Terror des dritten Reiches nicht gutmachen, aber wir müssen alles dafür tun, dass es sich niemals wiederholt"
Über 30.000 Todesstrafen
Während des Zweiten Weltkriegs standen Tausende von Soldaten, Offizieren und Zivilisten im Fokus der Militärgerichte. Sie wurden für zahlreiche Verbrechen beschuldigt, unter anderem Kriegsverrat und Desertieren. Ankläger und Richter der Wehrmacht ordneten Verhöre und Folter an und verhängten Gefängnisstrafen. Über 30.000 Mal verhängten sie die Todesstrafe.
Der Prozess zur juristischen Rehabilitation von Wehrmachtsdeserteuren und anderen Opfern der NS-Militärjustiz begann erst in den späten 1990er Jahren. Nach langen Debatten beschloss der österreichische Nationalrat im Herbst 2009 das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz. 64 Jahre nach Kriegsende wurden damit alle Urteile der Wehrmachtsjustiz pauschal aufgehoben.
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