Kein Umtausch
Alte Parkscheine in Wien nur noch bis Ende Juni gültig

Warum aber trotzdem empfohlen wird, die alten Scheine aufzubewahren. (Symbolbild) | Foto: Larissa Reisenbauer
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Parkscheine, die im Vorjahr erworben wurden, verlieren mit Ende Juni ihre Gültigkeit, ein Umtausch bzw. eine Rückerstattung ist von der Stadt wie üblich nicht vorgesehen. Das wird vom ÖAMTC seit Längerem kritisiert. Warum aber trotzdem empfohlen wird, die alten Scheine aufzubewahren.

WIEN. Der Automobilklub ÖAMTC erinnert alle Autofahrende daran, dass jene Parkscheine, die vor dem 1. Jänner 2025 in Wien gekauft wurden, mit 30. Juni 2025 endgültig ihre Gültigkeit verlieren und nicht mehr verwendet werden dürfen. Hintergrund ist die seit Jahresbeginn geltende Erhöhung der Parkgebühren auf 1,30 Euro pro halbe Stunde.

"Wer das trotzdem tut, parkt faktisch ohne gültigen Parkschein und muss mit einer Strafe wegen Falschparkens in Höhe von 36 Euro rechnen", weist ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler darauf hin. Die betroffenen Kurzparkscheine waren nach Inkrafttreten der neuen Gebührenregelung übergangsweise noch erlaubt – doch mit 1. Juli ist damit Schluss.

Nutzerinnen und Nutzer des Handyparkens sind von der Umstellung nicht betroffen, da hier der neue Tarif automatisch verrechnet wird. (Symbolbild) | Foto: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Wer sein Fahrzeug in einer kostenpflichtigen Kurzparkzone abstellt und kein gültiges Parkpickerl besitzt, muss ab diesem Datum darauf achten, ausschließlich neue, an den aktuellen Tarif angepasste Parkscheine zu verwenden. Die Farbzettel in den Stufen 30, 60, 90 und 120 Minuten sind weiterhin erhältlich – allerdings nur in der aktuellen Preisvariante. Nutzerinnen und Nutzer des Handyparkens sind von der Umstellung nicht betroffen, da hier der neue Tarif automatisch verrechnet wird.

Kein Umtausch, Kritik vom ÖAMTC

"Eine Rückgabe oder ein Umtausch von alten Parkscheinen wird seit einigen Jahren seitens der Stadt Wien verweigert – wer nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juli, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", stellt Matthias Nagler klar. Eine Vorgehensweise, die der Club in der Vergangenheit mehrfach kritisiert hat.

Ein Umtausch oder eine Rückerstattung alter Parkscheine sind seitens der Stadt Wien nicht vorgesehen. "Eine Rückgabe oder ein Umtausch von alten Parkscheinen wird seit einigen Jahren seitens der Stadt Wien verweigert – wer nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juli, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", erklärt Nagler. Vom Mobilitätsclub wurde dies bereits mehrfach kritisiert.

Dennoch rät der ÖAMTC-Experte davon ab, nicht mehr gültige Parkscheine vorschnell zu entsorgen. "Wer noch über größere Mengen an Kurzparkscheinen verfügt und sie nicht mehr aufbrauchen kann, sollte diese vorsichtshalber aufbewahren – bislang gibt es nämlich keine finale Rechtsprechung darüber, ob die Verweigerung von Umtausch bzw. Gebühren-Refundierung eigentlich rechtens ist", so Nagler.

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Nutzerinnen und Nutzer des Handyparkens sind von der Umstellung nicht betroffen, da hier der neue Tarif automatisch verrechnet wird. (Symbolbild) | Foto: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
"Wer das trotzdem tut, parkt faktisch ohne gültigen Parkschein und muss mit einer Strafe wegen Falschparkens in Höhe von 36 Euro rechnen", weist ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler darauf hin. | Foto: ÖAMTC/Fenzl

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