Homeoffice: Sind Ausgaben für Drucker & Zubehör steuerlich absetzbar?
Insbesondere die Corona-Pandemie hat in vielen Betrieben zu einem Umdenken geführt und mittlerweile haben zahlreiche Arbeitgeber es ihren Angestellten ermöglicht, von Zuhause aus zu arbeiten. Der Trend geht eindeutig in Richtung Homeoffice, worüber sich viele Arbeitnehmer freuen. Sie können komplett oder zumindest einige Tage in der Woche vom heimischen Schreibtisch aus ihre Arbeit verrichten. Dabei benutzt man womöglich auch seinen Drucker, um etwas für die Arbeit auszudrucken.
Natürlich reichen die Tintenpatronen nicht ewig und das Zubehör muss von Zeit zu Zeit nachgekauft werden. Hierbei stellt sich natürlich die Frage, ob Sie das Druckerzubehör in der Steuererklärung angeben und absetzen können. Einmal jährlich muss die Steuererklärung wieder bis zu einem bestimmten Datum beim Finanzamt abgegeben werden. Sofern Sie Ihren privaten Drucker auch für Ihre Arbeit nutzen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel, ob und wie Sie Drucker und Zubehör steuerlich absetzen können.
Wie muss ich die Kosten für Drucker und Toner in der Steuererklärung angeben?
Nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Sie als Angestellte/r haben die Möglichkeit, Ihre Kosten für Toner und Druckerpatronen steuerlich abzusetzen. Nutzen Sie beispielsweise Ihren privaten Computer, Ihr Telefon oder Ihren Drucker samt Zubehör im Homeoffice für Ihre Arbeit, sollten Sie dies dem Finanzamt mitteilen, sodass es sich an Ihren Ausgaben beteiligen kann. Schließlich handelt es sich dabei um Ihr privates Gerät und mit der Zeit entstehen Ihnen durch den Verbrauch von Papier und Patronen beträchtliche Kosten.
Um die Kosten für Toner und Druckerpatronen in der Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie lediglich eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers, welche Sie der Steuererklärung als Beweis beifügen. So sieht das Finanzamt gleich, zu welchem Zweck und in welchem Umfang Ihnen Kosten entstanden sind. Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen aus welchen Gründen auch immer eine solche Bescheinigung nicht ausstellt, können Sie die Ausgaben trotzdem geltend machen. Allerdings ist es hierfür erforderlich, genaustens aufzulisten, in welchem Zeitraum Sie den Drucker für die Arbeit genutzt haben, welche Kosten dadurch auf Sie zugekommen sind und wie viele Materialien (z. B. Druckerpatronen, Toner, Druckerpapier) Sie verbraucht haben.Heften Sie diese Auflistung Ihrer Steuererklärung bei und geben Sie so beim Finanzamt ab, um die Ausgaben abzusetzen. In jedem Fall ist es wichtig, einen solchen Nachweis zu erbringen. Erhält das Finanzamt keinen entsprechenden Nachweis, geht es davon aus, dass Sie den Drucker zu gleichen Teilen beruflich als auch privat verwenden und Ihnen geht womöglich Geld verloren, welches Sie woanders besser gebrauchen könnten.
Bis zu welchem Betrag kann ich die Kosten geltend machen?
Nutzen Sie einen privaten Tintenstrahldrucker, Laserdrucker oder Impactdrucker für Ihre Arbeit im Homeoffice, so können Sie die Kosten dafür wie bereits erwähnt steuerlich absetzen. Hierbei ist es jedoch wichtig nachzuweisen, dass Sie das Gerät hauptsächlich für die Arbeit nutzen. Anderenfalls geht das Finanzamt von einer Nutzung zu je 50 % für Arbeit und Privates aus und Sie bekommen nur einen gewissen Teil steuerlich zurück. Beachten Sie jedoch, dass Sie nur Kosten bis zu einem bestimmten Betrag sofort geltend machen können. In der Regel beträgt dieser Betrag 800 Euro plus Mehrwertsteuer. Übersteigen Ihre Druckerkosten diesen Betrag, so können Sie die Ausgaben nicht auf einmal steuerlich absetzen. Vielmehr ist es erforderlich, in diesem Zusammenhang die Nutzungsdauer zu schätzen, welche der Drucker noch übersteht.
Die durchschnittliche Nutzungsdauer liegt dem Bundesfinanzministerium zufolge bei rund 3 Jahren. Berücksichtigen Sie, dass es für die erste Jahresabschreibung von Bedeutung ist, in welchem Monat Sie den Drucker erworben haben. Dieser Zeitpunkt bestimmt, wann Sie welchen Betrag im ersten Jahr von der Steuer absetzen können. Liegt der Kaufpreis für Ihren Drucker über dem Maximalbetrag von 800 Euro, müssen Sie den Betrag entsprechend über mehrere Jahre abschreiben und auf diese Weise steuerlich geltend machen.
Sind auch kompatible Toner und Druckerpatronen steuerlich absetzbar?
Möglicherweise verwenden Sie keine originalen Toner und Druckerpatronen für Ihr Gerät. Das ist nicht weiter schlimm, denn auch dieses Zubehör können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Das Gleiche gilt für Trommeleinheiten beim Laserdrucker, da diese selbstverständlich zum Druckerzubehör und somit Ihrem Arbeitsmaterial zählen. Sogar Thermotransferrollen von einem Faxgerät können in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Somit ist es unerheblich, ob Sie originale Druckerpatronen und Toner oder kompatibles Zubehör für Ihre Geräte nutzen. Jegliche private technische Geräte wie Computer, Telefone, Drucker oder Faxgeräte sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien wie Papier, Toner, Patronen etc. können Sie als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen, sofern Sie sie hauptsächlich für Ihre Arbeit nutzen. Indem Sie Ihre Steuererklärung um diese Angaben ergänzen, können Sie einen beträchtlichen Teil Ihrer gezahlten Steuern zurückerhalten.
Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und weitere nützliche Tipps
Hinsichtlich der Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist es von Bedeutung, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind. Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihre Steuererklärung mitsamt der Auflistung Ihrer Ausgaben für Drucker und Zubehör bis zum 30. April des Folgejahres abgeben oder bis zu zwei Monate später, wenn Sie diese elektronisch einreichen. Sind Sie Arbeitgeber, gilt eine Frist bis Ende Februar, um seine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Kümmert sich hingegen ein Steuerberater um Ihre Steuererklärung, haben Sie länger Zeit. Bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Druckern und Zubehör möchten wir Ihnen zum Abschluss dieses Artikels noch einige wichtige Tipps mit auf den Weg geben. Beispielweise ist es so, dass Sie auch die Reparaturkosten für Ihren Drucker steuerlich geltend machen können, wenn dieser einmal kaputt gehen sollte. Zudem ist es wissenswert, dass Ihre Steuererklärung bis zu 50 Prozent früher bearbeitet werden kann, sofern Sie diese elektronisch einreichen.
Haben Sie sich unterdessen eine Software für die Steuererklärung zugelegt, können Sie auch die Kosten dafür in der Steuererklärung angeben. Wie Sie sehen, kann es sich durchaus für Sie lohnen, wenn Sie die Kosten für die Nutzung Ihrer privaten Geräte im Zuge Ihrer Arbeit in der Steuererklärung angeben. Sollten Sie dies noch nicht gewusst haben, ist es spätestens jetzt an der Zeit, sich diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber zu wenden und eine Bescheinigung zu verlangen. Bei Zweifeln rund um die jährliche Steuererklärung kann es zudem hilfreich sein, sich an einen Steuerberater zu wenden, um sich kein Geld aufgrund falscher Angaben oder Unwissenheit entgehen zu lassen. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass die Maximalbeträge für die Steuererklärung sowie weitere Richtwerte und Fristen sich von Jahr zu Jahr ändern können, weshalb Sie sich stets nach den aktuellen Vorschriften richten sollten.
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