Osterfest ist gerettet
In Wien gibt es heuer wieder Ostermärkte

- So sah vor der Pandemie der Ostermarkt in Schönbrunn aus.
- Foto: Kawan
- hochgeladen von Karl Pufler
Nach zwei Jahren in der Pandemie öffnen heuer die Ostermärkte wieder. Ab 1. April kann man wieder diesem Brauchtum in Wien frönen.
WIEN. Ob Osterhase oder süße Küken: Heuer kann man wieder Ostermärkte besuchen. Seit zwei Jahren war das wegen der Corona-Pandemie ja nicht möglich.
Doch ab 1. April soll das voraussichtlich wieder wie davor möglich sein – soferne sich die Infektionslage nicht drastisch verschlechtert. Aber das sei äußerst unwahrscheinlich, so Alexander Hengl von den Wiener Märkten.
Diese vier großen Ostermärkte sind fix dabei:
- Altwiener Ostermarkt auf der Freyung
- Ostermarkt am Hof
- Kalvarienbergfest
- Ostermarkt Schönbrunn

- Der Altwiener Ostermarkt ist eine Institution, die nun nach zwei Jahren wieder stattfindet.
- Foto: Hochmuth
- hochgeladen von Karl Pufler
Natürlich gibt es auch weitere, kleinere Märkte, die die Gelegenheit nutzen, zur Osterzeit zu öffnen. So etwa am Franz-Jonas-Platz in Floridsdorf. Hier werden die Standler ihre Angebote auf die Zeit von Küken und Eier-Suche konzentrieren.
Bio-Bauernmarkt bleibt
Insgesamt werden in Wien rund 250 Standeln auf den Ostermärkten öffnen. Weil der Altwiener Ostermarkt den Platz auf der Freyung nutzt, muss in der Zeit, der Bio-Bauernmarkt ausweichen.
Dieser öffnet seine Stände gleich in der Nachbarschaft: Beim Palais Harrach kann man täglich hier die Bio-Produkte verkosten und erstehen.
Aufbau beginnt
Ab 16. März wird in Schönbrunn mit dem Aufbau der Standeln und der nötigen Infrastrukur begonnen, so Gabriela Schmiedle, Veranstalterin des Ostermarkts Schönbrunn. Bis dahin muss feststehen, welche Aussteller welchen Standplatz erhalten.

- Auf der Freyung findet man immer wieder Überraschungen am Ostermarkt.
- Foto: Hochmuth
- hochgeladen von Karl Pufler
Natürlich gelten auf den Ostermärkten die jeweilig geltenden Schutzmaßnahmen. Die Märkte müssen in Wien auch Hygienekonzepte einreichen. Wenn Speisen und Getränke gereicht und vor Ort konsumiert werden, gilt natürlich auch die 2G-Regel wie bei der Gastronomie. Das muss auch kontrolliert werden, so Hengl.
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