Preis für Semesterticket
Wiener Linien wegen Ungleichbehandlung verurteilt
Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens könnten wegen ihrer Benachteiligung beim Semesterticketpreis EUR 375 pro Ticket zurückbekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
WIEN. Die Wiener Linien verlangen von Studierenden mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens 150 Euro für das Semesterticket, während Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien hierfür nur Edie Hälfte, also 75 Euro bezahlen müssen. Betroffen von dieser Benachteiligung sind insbesondere Studierende aus den Bundesländern sowie aus dem Ausland (z.B. Studierende aus der EU).
Aus diesem Grund hat die Legal-Tech-Plattform ticketerstattung.at über ihren Rechtsanwalt eine Musterklage gegen die Wiener Linien eingebracht. In dieser Klage wurde einerseits die Preisdifferenz von 75 Euro sowie andererseits eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro für die erlittene persönliche Beeinträchtigung im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb geltend gemacht. Der Sinn der 300 Euro Entschädigung ist auch, künftige Ungleichbehandlungen wirksam zu verhindern. Insgesamt wurden 375 Euro pro Semesterticketerwerb geltend gemacht.
Rückforderung für bis zu sechs Semester möglich
Diese Beträge hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien nun in erster Instanz unter Berufung auf das Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang zugesprochen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zumal die Wiener Linien dagegen Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erheben können. Die Legal-Tech-Plattform ticketerstattung.at ist allerdings zuversichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil vom Berufungsgericht bestätigt werden wird.
Eine Rückforderung kann auf ticketerstattung.at rückwirkend für bis zu sechs Semester geltend gemacht werden. Eine Teilnahme ist nach wie vor möglich. Sollten die Ansprüche zu Recht bestehen, drohen den Wiener Linien insgesamt Rückforderungen in Millionenhöhe.
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