13 Jahre und „Unterbringung“ für Erich F.
WIENER NEUSTADT. "Ich möchte nichts mehr mit Jugendlichen zu tun haben, sondern nur mehr mit intellektuellen Erwachsenen", erklärte Erich F. Richter Mag. Gerald Grafl bei seinem neuerlichen Prozess, wo er unter anderem wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, pornografischer Darstellung Minderjähriger, Mißbrauch von Jugendlichen, sexueller Belästigung und beharrlicher Verfolgung vor Gericht stand.
Nachdem der einstige Pädagoge, der derzeit eine vierjährige einschlägige Haftstrafe verbüßt, gegen das erste Urteil von 14,5 Jahren von 2013 beim OGH berufen hat und im Jänner 2014 in zwei Punkten recht bekam, stand er nun für die neuerliche Festlegung des Strafausmaßes vor Gericht. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Der Sachverständigen Dr. Karl Dantendorfer gab vor Gericht an, dass F. eine hohe Wahrscheinlichkeit aufweise, wieder rückfällig zu werden und deshalb empfehle er die Unterbringung in einer Anstalt. Die freiwillige Teilnahme Fs an einer Therapie derzeit in Haft, die der Angeklagte beim Prozess mehrfach betonte, sei zwar gut, für eine nachhaltige Veränderung brauche es aber viel mehr Therapiezeit.
Das Urteil: 13 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Mit ein Grund für die hohe Strafe ist, so der Richter, dass F. wegen Klaustrophobie seine erste Haft lange nicht antreten musste aber in dieser Zeit neuerlich einschlägig straffällig geworden sei. Erich F. hat sofort Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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