Illegale "Voodoo-Prostituierte" hat in Neustädter Puff gearbeitet: Prozess! (Video)
Wiener Neustadt. Nigerianisches Mädchen sollte mit Sexdiensten Fluchtschulden bezahlen. In Wiener Neustadt war Endstation. Jetzt stand eine andere Nigerianerin wegen schwerer Verbrechen wie Förderung der Prostitution und Mädchenhandel vor Gericht.
Das Opferbild ist leider kein neues: Jungem Mädchen aus irgendeinem Dorf in Afrika wird gutes Geld in Europa versprochen, vor ihrer großen Reise ins "Glück" werden sie noch von einem Voodoo-Priester verhext, dann per Schlepper meist über Libyen nach Europa verschifft und dann kommen sie nach einer wahren Odyssee natürlich nicht in den verheißungsvollen Frisörsalon oder ins Kaffeehaus, sondern durch Mädchenhändler in ein Puff in Italien, Spanien, Osteuropa, Deutschland und Österreich. Dort müssen sie mit Liebesdiensten die angeblichen Kosten der Flucht (bis zu 50.000 Euro) abdienen.
Selbst Prostituierte
So ein Schicksal erlitt auch die Nigerianerin Joy I. (jetzt 26), die in einer Wiener Bar anschaffen gehen musste. Das tat sie aus Angst vor dem Voodoo-Zauber, aus Angst vor ihren Mädchenhändlern und aus Angst, sie werde ihre Tochter nie wieder sehen.
So weit, so furchtbar, nur: Diese Frau stand jetzt als ANGEKLAGTE vor einem Neustädter Schöffensenat (Vorsitz: Richter Gerald Grafl). Ihr wird vorgeworfen, bei zwei weiteren nigerianischen Frauen (eine soll sogar noch minderjährig gewesen sein) kräftig bei der Einreise und beim Abcashen mitgeholfen zu haben. In einer Wiener Neustädter Nachtbar war nämlich für eine unfreiwillige Liebesdienerin nach einer Kontrolle Endstation - sie hatte falsche Aufenthaltspapiere bei sich, und zwar die von Joy I.
Die Drahtzieher nie gesucht
Deren Verteidiger Michael Schnarch auf die Vorwürfe von Staatsanwältin Nur Dogan antwortend schon beinahe wie ein Menschenrechtler klang: "Was wir hier erleben, ist ein Versagen der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Auch meine Mandantin ist ein Opfer. Es wurde nie ein Versuch gemacht, die Köpfe der Organisation zu ermitteln." Zumindest bei Letzterem muss man ihm recht geben, auf der Zeugenliste findet sich kein einziger Mann, etwa aus dem Nachtklubmilieu.
Auch auf das für Europäer doch eher lächerlich wirkende Voodoo-Ritual wurde nicht näher eingegangen. Wie kann so ein Herumgespuke junge Frauen derart in Angst versetzen?
Das Urteil: Ein Jahr Haft, zwei Jahre bedingt. Rechtskräftig.
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