Vor 100 Jahren
Amtsblatt der BH Zwettl vom Donnerstag, 2. September 1926
- Das Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vor 100 Jahren.
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Vor 100 Jahren wurden im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft unter anderem auch die Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Straßen verlautbart.
BEZIRK. Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Straßen: Gelegentlich von Amtshandlungen wurde immer wieder bemerkt, daß in zahlreichen Gemeinden die Bestimmungen des § 6 des Gesetzes vom 10. Oktober 1875, L.G.Bl. Nr. 62 bezw. des Erlasses der n.-ö. Landesregierung, Z. S I-888, aus dem Jahr 1925, ganz außer acht gelassen werden.
Das genannte Gesetz bestimmt, daß jede Verunreinigung der Straßen und der Seitengräben durch Stall- und Senkgrubenjauche, daß ferner die Leitung des Dach- und Brunnenwassers und sonstiger Flüssigkeiten auf die Straße oder in die Seitengräben verboten ist.
- Das Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vor 100 Jahren.
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Es wurde auch leider bemerkt, daß in mehreren Gemeinden, trotzdem die Herren Bürgermeister ausdrücklich von h. a. auf die wahrgenommenen Übelstände aufmerksam gemacht und auch aufgefordert wurden, die Abschaffung der Übelstände zu veranlassen, nach mehreren Wochen die Übelstände in unveränderter Weise weiterbestanden haben.
Die Herren Bürgermeister werden nun neuerdings auf die Bestimmungen des genannten Gesetzes aufmerksam gemacht; diese sanitären Übelstände dürfen durchaus nicht geduldet werden; die Bezirkshauptmannschaft wäre ansonsten gezwungen, gegen die Schuldtragenden mit Bestrafung vorzugehen.
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