Landesgericht Krems
Am Tag nach bedingter Haftentlassung mit Einbruchsserie neu durchgestartet
In den Monaten Juli, August und September 2021 beschäftigte eine Einbruchsserie in den Bezirken Horn (Stadt Horn, Gars am Kamp, Rosenburg-Mold, Kleinmeiseldorf, Straning, Eggenburg), Zwettl (Stadt Zwettl, Neupölla), Hollabrunn und Tulln die Exekutive. Insgesamt 25-mal waren Gemeindeämter, Nahversorger, Firmengebäude, Lagerhäuser, die Radetzky-Kaserne und Trafiken quer durch die Bezirke die Tatorte.
Bargeld
Die Täter entwendeten vorzugsweise Bargeld, verschmähten aber auch Gebrauchsgegenstände nicht. Als die Polizei schließlich die Täter ausforschte und verhaftete, staunten die Beamten nicht schlecht.
Polizei bekannt
Waren doch der mehrfach vorbestrafte 23-Jährige, der wegen schweren Raubes eine Haftstrafe verbüßte und erst am 1. Juli bedingt entlassen worden war und der ebenfalls vorbestrafte 28-Jährige, keine Unbekannten für sie.
Am Kremser Landesgericht mussten sich jetzt beide Männer wegen schwerem gewerbsmäßigem Diebstahl durch Einbruch verantworten. Sie zeigten sich vollinhaltlich geständig.
Mutter und Freundin
Wegen des Vergehens der Hehlerei saßen noch die 49-jährige Mutter und die 21-jährige Freundin des 23-Jährigen auf der Anklagebank. Die Mutter soll die, aus Einbrüchen in Trafiken stammenden, Münzrollen in Papiergeld umgetauscht und Brieflose eingelöst haben. Die Frau, die vom 28-jährigen Mittäter belastet worden war („sie sagte, lasst euch nicht erwischen“), bekannte sich nicht schuldig und bestritt von den Einbrüchen gewusst zu haben. Die Freundin soll nach der Verhaftung des 23-Jährigen aus dessen Pkw Bargeld geholt haben und damit Diverses für den Freund eingekauft haben. Sie zeigte sich geständig.
Haftstrafen und Diversion
Nach sechsstündiger Verhandlung gab es die Urteile: 3,5 Jahre Haft für den 23-jährigen Rückfalltäter und 2,5 Jahre Haft für den 28-jährigen Komplizen wegen schwerem gewerbsmäßigem Diebstahl durch Einbruch, zwei Monate bedingte Haft für die Mutter des Rückfalltäters wegen Hehlerei. Für die 21-jährige Freundin des 23-Jährigen wurde das Verfahren mittels Diversion und einer zweijährigen Probezeit eingestellt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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