FAKTENCHECK
Jäger dürfen Wölfe im Bezirk Zwettl nach "Sichtungen" abschießen
Seit der "Jubelmeldung" im Jahr 2016, dass am Truppenübungsplatz Allentsteig nach über 100 Jahren der Wolf zurück ins Waldviertel gekehrt ist, nehmen die Probleme mit dem Tier zu.
BEZIRK ZWETTL. Aktuell berichten diverse Medien, dass im Bezirk Zwettl ein "Problemwolf" zum Abschuss freigegeben wurde. Die BezirksBlätter und MeinBezirk.at haben diese Berichte einem Faktencheck unterzogen.
Der Faktencheck
Aussage 1: ... "zum Abschuss freigegeben"
Diese Aussage stimmt nur bedingt, denn das Gesetz wurde in Niederösterreich am 11. Dezember 2018 so geändert, dass ein Wolf etwa nach Sichtungen oder auffälligem Verhalten ohne behördliches Zutun vom Jäger abgeschossen werden darf. Der Jäger ist also hier ziemlich frei in seiner Interpretation.
Barometer: Diese Aussage stimmt zu 50 Prozent.
Aussage 2: "Problemwolf"
Diese Bezeichnung gibt es schlicht und ergreifend in keinem Gesetz oder einem Erlass. Dort heißt es nämlich, dass es diesen Begriff in dieser Form nicht gibt, jedoch in der 2. Wolfsverordnung auf „problematisches Verhalten“ des Wolfes Bezug genommen wird.
Barometer: Diese Aussage ist falsch.
Aussage 3: "Problemwolf entnehmen"
Unter "entnehmen" versteht sich einfach ausgedrückt der Abschuss. Ob es sich bei einem etwaigen Erlegen eines Wolfes dann tatsächlich um einen mutmaßlichen Problemwolf handelt, kann jedoch im Augenblick des Abschusses kein Jäger im Vorfeld feststellen.
Barometer: Diese Aussage ist falsch.
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